Zu dem am Freitag vom Deutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann:

„Die zahlreichen finanziellen Veränderungen sind insbesondere für den Kulturbereich von großem Gewinn. Sie bringen deutliche Verbesserungen für Tausende von Kulturschaffenden und Kulturförderern in Deutschland. Das Gesetz ist zudem eine Ermutigung für die Bürgerinnen und Bürger für ihr weiteres Engagement und unterstreicht die öffentliche Anerkennung.“

Zu den wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes gehört, dass die Mitgliedsbeiträge an Fördervereine von kulturellen Einrichtungen auch dann steuerlich begünstigt werden, wenn die Mitglieder Gegenleistungen wie z.B. verbilligte Eintrittskarten erhalten. Auch die Erhöhung des Freibetrages für die steuerfreien Einnahmen durch nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten (z. B. Chorleiter, Musiklehrer) auf 2.100 Euro bringt eine deutliche Verbesserung.

Daneben enthält das Gesetz zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau (z.B.: förmlicher Zuwendungsnachweis erst ab einer Spende von über 200 Euro) und weitere steuerliche Vorteile für Bürger, die sich für die Kultur engagieren. Unter anderem wird der steuerliche Spendenabzug auf 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte angehoben. Der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen steigt auf 1 Mio. Euro.

Die Veränderungen und Ergänzungen werden nach Inkrafttreten des Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten.