Das Bundeskabinett hat heute die Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes beschlossen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann sagte nach der Kabinettsitzung: "Die Bundesregierung stärkt mit dieser Gesetzesänderung die Künstlersozialversicherung als wichtiges Instrument der Kulturförderung und der sozialen Sicherung der Künstlerinnen und Künstler. Das Ziel ist die finanzielle Stabilisierung der Künstlersozialversicherung."

Verbesserungen werden zum einen dadurch angestrebt, dass die bisherigen Einkommensschätzungen der Versicherten durch verlässliche Angaben über das tatsächliche Einkommen ersetzt werden. Dafür muss das tatsächliche Einkommen der vergangenen vier Jahre nachgewiesen werden.
Zugleich wird künftig durch Überprüfungen sichergestellt, dass abgabepflichtige Betriebe ihrer Zahlungspflicht nachkommen. Durch die bessere Erfassung soll der Abgabesatz der Verwerter in Zukunft möglichst gering gehalten werden. Für 2007 ist der Abgabesatz auf 5,1 Prozent festgelegt. Auch bei steigenden Mitgliederzahlen wird die Finanzierung der Künstlersozialversicherung auf diesem Weg stabilisiert werden können.

In der Künstlersozialversicherung sind zur Zeit rund 150.000 selbständige Künstler und Publizisten versichert. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte durch die Beiträge der Versicherten, zu 20 Prozent über einen Bundeszuschuss sowie zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe, die bei den kunst- und publizistikverwertenden Unternehmen auf die Honorare an Künstler und Publizisten erhoben wird. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag um.