Beim gestrigen Festakt zum 25jährigen Bestehen der Künstlersozialversicherung in der Akademie der Künste in Berlin betonte Kulturstaatsminister Bernd Neumann: „Die Künstlersozialversicherung ist eine unverzichtbare Einrichtung zum Wohle der Kulturschaffenden. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass sie stabilisiert und zukunftsfest gemacht wird. Dieses ist auch im Interesse der Verwerter, denn wer kreative Leistungen nutzt, muss auch die Produzenten dieser Leistungen, die Künstlerinnen und Künstler, in ihrer Existenz sichern.“

Zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Künstlersozialversicherung sagte Staatsminister Bernd Neumann: „Es geht bei der Künstlersozialversicherung nicht nur um die individuelle Zukunftssicherung der Künstler, sondern auch um die Zukunftssicherung Deutschlands als Standort der Kreativ- und Kulturwirtschaft. Kreative Köpfe und künstlerisches Potential bleiben dort, wo sie die besten Rahmenbedingungen finden. Die Künstlersozialversicherung gehört dazu.“

Der heutige Festakt zum 25jährigen Bestehen der Künstlersozialversicherung wurde von der Künstlersozialkasse, einer Abteilung der Unfallkasse des Bundes, ausgerichtet. Zur Zeit sind rund 150.000 freiberufliche Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse versichert. Diese Form der sozialen Absicherung für Kulturschaffende ist europaweit einzigartig. Seit dem 1. Januar 1983 sind selbstständige Künstler und Publizisten aufgrund des Künstlersozialversicherungsgesetzes als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung einbezogen. Der Versicherungsschutz ist 1995 um die soziale Pflegeversicherung erweitert worden. Mit der dritten Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes 2007 wurden weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung ergriffen.