Die ursprünglichen Planungen des Bundesministeriums der Finanzen, die zu einer eingeschränkten steuerlichen Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträ-gen für kulturelle Einrichtungen geführt hätten, sind vom Tisch. Das BMF hat einen entsprechenden Erlass ausgesetzt.

Dieser Erlass sollte am 1. Januar 2007 in Kraft treten und hätte bedeutet, dass Mitgliedsbeiträge für kulturelle Einrichtungen nur noch dann steuer-lich hätten abgesetzt werden können, wenn damit kein wirtschaftlicher Vorteil verbunden gewesen wäre.

Hierzu erklärt Kulturstaatsminister Bernd Neumann: „Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das unverzichtbare bürgerschaftliche Enga-gement ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Vor einigen Wo-chen hatte ich daher den Bundesfinanzminister um Aussetzung der einge-schränkten Absetzbarkeit gebeten und freue mich über seine positive Re-aktion. Die Aussetzung der beabsichtigten Regelung ist eine gute Nach-richt für die vielen kulturellen Einrichtungen, für die das beeindruckende bürgerschaftliche Engagement unverzichtbar ist. Sie brauchen nun keine empfindlichen finanziellen Einbußen mehr zu befürchten. Mit dem derzeit zur Ressortabstimmung vorliegenden Entwurf eines Reformgesetzes zur Gemeinnützigkeit soll die steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträ-gen verlässlich und zugunsten der Kultureinrichtungen geregelt und gleichzeitig Missbrauch verhindert werden.“