Mit dem jetzt vom federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Verordnungsentwurf wird die Künstlersozialgabe von derzeit 4,4 Prozent um 0,5 Prozent auf nur noch 3,9 Prozent im Jahr 2010 abgesenkt.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann: „Nach den Absenkungen der Künstlersoziabgabe schon in den vergangenen Jahren beweist die erneute Reduzierung des Satzes den Erfolg der Maßnahmen zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung und führt zu spürbaren Verbesserungen. Für Künstler und Publizisten ist diese Sozialversicherung für einen zukunftsfesten sozialen Schutz unverzichtbar. Darüber hinaus ist die Künstlersozialversicherung auch Garant für ein vielfältiges und facettenreiches kulturelles Angebot. Damit ist die Künstlersozialversicherung zudem eine tragende Säule der erfolgreichen Kultur- und Kreativwirtschaft in unserem
Land.“
Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten. Sie finanziert sich zur einen Hälfte aus den Beiträgen der Freiberufler, während die andere Hälfte von den "Verwertern" (Verlagen, Galeristen usw.) und durch einen Bundeszuschuss aufgebracht wird. Folglich zahlen die in der Künstlersozialkasse Versicherten 50 Prozent ihrer Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbst, während der Bund und diejenigen, die Produkte der Künstler und Autoren vermarkten, den "Arbeitgeberanteil" übernehmen.
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