Zum Beschluss des Abgeordnetenhauses über den Doppelhaushalt 2022/2023 erklärt der Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer:
„Ich danke den Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses für ihre Zustimmung zum Doppelhaushalt 2022/2023. Über die Monate waren es intensive Diskussionen, ein arbeitsreicher Austausch, der am Ende für den Kultur-Etat ein gutes Ergebnis gebracht hat. Die Hauptstadt-Kultur kommt grundsätzlich ohne Einschnitte aus – wir können in allen Bereichen bisher Erreichtes fortführen und die breite und vielfältige Kulturlandschaft vollständig absichern. Dies ist nach zwei Jahren Pandemie keinesfalls selbstverständlich, auch die zusätzlichen Belastungen durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und dessen Folgen sowie die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der Klimakrise erfordern Anstrengungen aller. Auch wir hatten uns dem zu stellen.
Das Ergebnis für den Kultur-Etat bestärkt mich darin, dass die Bedeutung von Kunst und Kultur für unser Zusammenleben, den Austausch und die Verständigung, wie wir als Gesellschaft miteinander umgehen, zugenommen hat. Diese Bedeutung wird endlich fraglos anerkannt. Kultur ist essenziell. Künstler*innen sozial abzusichern, die Teilhabe Aller an Kultur zu gewährleisten, Schwerpunkte insbesondere bei Kulturangeboten für Kinder und Jugendliche zu setzen oder Erinnerungskultur als Instrument zur Stärkung der Demokratie zu begreifen und auszubauen… all das wird uns weiter möglich sein. Der Doppelhaushalt erlaubt uns darüber hinaus auch Neues anzugehen.“
Für Kultur und Europa steht im Sachhaushalt insgesamt ein Gesamtvolumen von 885,7 Millionen Euro für 2022 und 905,8 Millionen Euro für 2023 (2020: 753,7 Millionen Euro; 2021: 786,6 Millionen Euro) zur Verfügung. Darin enthalten auch Mittel für Corona-Hilfen in Höhe von 31,9 Millionen Euro für 2022 und 22,8 Millionen Euro für 2023.
Die Aufwüchse erlauben uns, Angefangenes auf gleichem Niveau fortzuführen, in vielen Fällen erneut zu verstärken, Titel besser als im vergangenen Haushalt auszustatten und den Folgen der Corona-Pandemie zu begegnen.
Auch in dem am 23. Juni verabschiedeten Doppelhaushalt wird die tarifliche Entwicklung in Berliner Kultureinrichtungen zu 100 Prozent ausgeglichen und geht somit nicht zu Lasten der künstlerischen Etats. Dafür sind 9,6 Millionen Euro im Jahr 2022 und 15 Millionen Euro im Jahr 2023 im Haushalt eingestellt. Hinzu kommen auch Mittel für die Anhebung der Honorare von freiberuflichen Guides und zusätzliche Mittel für den Fonds Ausstellungsvergütung für bildende Künstlerinnen und Künstler (FABIK) mit insgesamt 800.000 Euro im Jahr 2022 und 1,35 Millionen Euro im Jahr 2023.
Wir konnten im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2022/23 für wichtige Innovations- und Kofinanzierungsprojekte Mittel in Höhe von 135,4 Millionen Euro für den Kulturbereich sichern.
Mit der Zustimmung zum Haushalt bekennt sich Berlin trotz der Corona-bedingten Einsparmaßnahmen und gestiegenen Kosten infolge des Ukraine-Krieges zu seinen großen Baumaßnahmen im Kulturbereich! Dies ist ein wichtiges Signal in diesen Zeiten.
Die Situation bei den Arbeits- und Proberäumen hat sich in Berlin kaum entspannt, trotz großer Fortschritte in der letzten Legislatur. Wollen wir hier ernsthaft vorankommen, dann braucht es neben der erfolgten Bündelung der Kompetenzen im Arbeitsraumprogramm (ARP) auch mehr Mittel. Im Jahr 2022 stehen nun für Anmietungen 1,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung, im Jahr 2023 3 Millionen Euro mehr als 2021.
Gerade in der Krise hat sich die wohnortnahe und dezentrale Kulturarbeit ausgezahlt: Für den Ausbau der bezirklichen Kulturarbeit, und damit der Förderung breiter kultureller Angebote in der Fläche, dem Ausbau der bezirklichen Bibliotheken oder der strukturellen Stärkung der öffentlichen Musikschulen stehen 2022 1 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als 2021 und im darauffolgenden Jahr 3 Millionen Euro.
Die Pandemie hat uns Defizite auch bei der Digitalisierung aufgezeigt. Einerseits geht es um die Modernisierung unserer Einrichtungen und der Verwaltung, andererseits geht es um die Bewahrung und das Zugänglich-Machen von Kulturgütern. Für diesen Bereich erhöhen sich die Mittel im Jahr 2022 um 1,285 Millionen Euro und im Folgejahr 2023 um 3,8 Millionen Euro (2021: zwei Millionen Euro).
Bei den kulturfachlichen Mehrbedarfen für Bühnen und Tanz werden gegenüber 2021 die Kinder- und Jugendtheater ab 2023 mit zusätzlichen 350.000 Euro weiter gestärkt. Hier werden diejenigen unterstützt, die während der Pandemie massiv zurückstecken mussten.
Die Berliner Landesmuseen erhalten ab 2022 zusätzliche Programmmittel für Ankäufe und Ausstellungen.
Im Bereich der Freien Szene konnten erfreulicherweise die beiden Kunstvereine nGbK und n.b.k endlich in den Landeshaushalt aufgenommen werden, und weitere wichtige Ankerinstitutionen der freien Szene wie das Kulturwerk des bbk können in Programm und Personal gestärkt werden. Die Aufwüchse vergangener Haushaltsjahre konnten wir fortschreiben und in einigen Bereichen sogar moderat erhöhen. So wird im nächsten Haushalt der Tanzbereich für ein junges Publikum gestärkt werden und bei den Literaturstipendien gibt es zukünftig auch Angebote für Übersetzer*innen zur Stärkung der Bibliodiversität.
Weiterhin konnte das während der Corona-Pandemie gestartete Programm „Tag der Clubkultur“ dauerhaft mit 500.000 Euro pro Jahr finanziell abgesichert werden. Für die Einrichtung eines neuen Strukturförderprogramms im Bereich der bildenden Kunst sind ab 2023 bis zu 1 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.
Für die Stipendienprogramme sind in 2023 zusätzliche Mittel von über 2 Millionen Euro im Haushalt eingestellt.
Bei der im Jahr 2018 neu eingeführten IMPACT-Förderung werden fortan zusätzlich sogenannte Access-Kosten finanziert.
Eine weitere Stärkung der Freien Szene wird durch die Erhöhung und den Ausbau bestehender Förderprogramme, z.B. im Bereich Jazz, oder durch die Neuschaffung von Programmen, z.B. im Bereich Alte Musik, gewährleistet.
Die Programme Weltoffenes Berlin und ICORN („Förderung von Wirtschaftsfreiheit und kultureller Freiheit“), die u.a. Künstler*innen unterstützen, die in ihren Herkunftsländern in ihrer Arbeit eingeschränkt werden, erhalten ab 2022 zusätzlich 600.000 Euro für Stipendien.
Der seit 2020 neu gesetzte erinnerungskulturelle Schwerpunkt im Bereich Kolonialismus bzw. Kulturgut aus kolonialen Kontexten wird weiter fortgesetzt und um 100.000 Euro ab 2023 aufgestockt.
Zur Förderung des Europagedankens in der Stadt und zur Sicherstellung der Beteiligung Berlins an der Konferenz zur Zukunft der EU stehen 2022 50.000 Euro zur Verfügung und in 2023 59.000 Euro. Weiterhin erfolgt ab 2022 mit 30.000 Euro bzw. ab 2023 mit 50.000 Euro die Verstetigung und der Ausbau der interregionalen Zusammenarbeit mit Polen im Rahmen der Oder-Partnerschaft sowie die Sicherstellung des Kulturzugangebots im Kulturzug Berlin-Wrocław in 2023 mit 100.000 Euro.
Für den Bereich Denkmalschutz wird Berlin die ab 2020 institutionell geförderte eigene Internationale Jugendbauhütte durch eine Erhöhung der Förderung ab 2023 um 500.000 Euro für die Einrichtung einer Werkstatt unterstützen. Außerdem wird die Finanzierung der nächsten Schritte für den Antrag sichergestellt, den Welterbevorschlag „Karl-Marx-Allee und Interbau 1957 – Architektur und Städtebau der Nachkriegsmoderne” in das kommende Verfahren zur Aktualisierung der deutschen Tentativliste einzubringen.