Für die Nutzung von künstlerischen Werken ist eine angemessene Vergütung unverzichtbar. Dieses gilt sowohl in den Vertragsbeziehungen zwischen Urhebern und Verwertern als auch mit Blick auf die Nutzer. Zur Stärkung der rechtlichen Stellung der Urheber gegenüber den Verwertern wurde vor zehn Jahren das Urhebervertragsrecht (Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung der Urheber und ausübenden Künstler) beschlossen.

Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages zog bereits vor fünf Jahren den Schluss, "dass sich das Gesetz im Hinblick auf §§ 36, 36 a UrhG in der vorliegenden Form nicht bewährt hat."

Der Deutsche Kulturrat fordert, dass mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten das Urhebervertragsrecht vom Gesetzgeber ergebnisoffen evaluiert wird. Aus dieser Evaluierung müssen möglichst schnell Konsequenzen gezogen werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Gut gemeint ist nicht gut gemacht, die alte Weisheit trifft besonders auf das vor zehn Jahre novellierte Urhebervertragsrecht zu. Selbst in den wenigen Bereichen, in denen gemeinsame Vergütungsregeln vereinbart wurden, gestaltet sich die Übernahme in die berufliche Wirklichkeit als äußerst schwierig. Ein Jahrzehnt nach dem Inkrafttreten des Urhebervertragsrechts ist es dringend notwendig, dieses Gesetz zu evaluieren und aus den Ergebnissen dieser Überprüfung möglichst schnell Konsequenzen zu ziehen."

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