Beschluss des Kulturrats NRW der Vorstandssitzung vom 21.02.2019: In die Landeshaushalte von 2020 bis 2022 sollten jährlich 10 Mio. Euro als Verstärkungsmittel für die Kulturförderung zusätzlich eingeplant werden.
Begründung: Im Zuge der Verteilung des erfreulichen jährlichen Zuwachses von 20 Mio. € für die Kulturförderung des Landes NRW hat sich gezeigt, dass der Bedarf weit über die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Erhöhung hinausgeht. Eine Reihe von gut begründeten wichtigen Dauerprojekten, die bekannt sind, kann bisher noch nicht in die Zusatzförderung einbezogen werden. Dazu gehört auch die vom Kulturrat NRW geforderte Individuelle Künstlerförderung.
Damit würden in dieser Legislaturperiode wichtige Impulse und Vorhaben aus der Kulturszene ungenutzt bleiben, die dem Ziel der Koalition – die Kultur soll wieder einen wichtigen Stellenwert in der Landespolitik bekommen – entsprechen. Es wäre zu bedauern, wenn die im Lande erzeugte Aufbruchsstimmung durch Enttäuschungen dieser Art getrübt würde.
Aufs Ganze besehen, würde dann die zusätzliche Kulturförderung in der laufenden Legislaturperiode nicht 100 Mio. € sondern 130 Mio. € betragen, der gesamte Kulturhaushalt läge dann in 2022 bei rund 330 Mio. €. Bei einem NRW-Gesamthaushalt von ca. 78 Mrd. € ist das keine ernstzunehmende Zusatzbelastung für die Landeshaushalte 2020–2022.
Bei der Abwicklung der Zusatzförderung haben sich insgesamt in der Kulturverwaltung Engpässe gezeigt, die durch zusätzliche Stellen, aber auch durch Nutzung der vielfältigen und gut vernetzten Förder- und Verteil-Strukturen im Lande, außerhalb des Ministeriums, gezielt beseitigt werden können.
Gerhart Baum, Reinhard Knoll, Linda Müller (Vorstand)