Der Vorstand des Deutschen Kulturrates, des Spitzenverbandes der Bundeskulturverbände, beschloss in seiner heutigen Sitzung die Einrichtung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Umsetzung der UNESCO Konvention zur kulturellen Vielfalt“.

Die UNESCO Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wurde 2005 verabschiedet. Sie hat zum Ziel, eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik zu schaffen. Der Deutsche Kulturrat war von Beginn an in die Erarbeitung der Konvention eingebunden. Im Jahr 2007 trat die Konvention in Deutschland in Kraft.

Momentan wird der Staatenbericht zur Umsetzung der Konvention erarbeitet. Der Deutsche Kulturrat setzt sich seit Jahren kritisch mit der Umsetzung der Konvention zur kulturellen Vielfalt auseinander.

Der Präsident des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Max Fuchs, sagte: „Die Einrichtung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Konvention zur kulturellen Vielfalt ist mir außerordentlich wichtig. Die Konvention stellt ein bedeutendes völkerrechtliches Instrument dar. Die angemessene Umsetzung gilt es nun zu evaluieren. Ich bin mir sicher, dass unsere Arbeitsgruppe wichtige Impulse für den Umgang mit der Konvention geben kann.“

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