Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Verabschiedung des Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes gestern Nacht im Deutschen Bundestag. Damit wurde ein wichtiger Schritt zu mehr Abgabegerechtigkeit und damit zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse geleistet.

Nunmehr ist der Prüfrhythmus der Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung, ob die Künstlersozialabgabe rechtmäßig entrichtet wurde, gesetzlich festgelegt. Die Künstlersozialkasse bekommt ein zusätzliches eigenes Prüfrecht sowie eine Aufstockung ihres Personalbestands für Prüfaufgaben. Entsprechend sollen sich Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse hinsichtlich der Prüfung stärker abstimmen.

Alle Unternehmen, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beschäftigen, werden im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sozialversicherungsprüfung über die Künstlersozialabgabe informiert. Zusätzlich wird eine Bagatellgrenze von 450 Euro/Jahr an Honorarzahlungen an freiberufliche Künstler für sogenannte Eigenwerber und in der Generalklausel erfasste Unternehmen eingeführt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Schon in der letzten Legislaturperiode sollte die Künstlersozialversicherung durch eine stringentere Prüfpflicht stabilisiert werden. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, MdB hat nun schnell gehandelt und einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir hoffen sehr, dass die ergriffenen Maßnahmen nun greifen werden und wir uns nicht so schnell wieder mit der Künstlersozialversicherung befassen müssen. Andrea Nahles hat Wort gehalten, wir sagen danke!"

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