Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Bundesratsinitiative des Landes Berlin, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern. Der Berliner Senat hat gestern eine diesbezügliche Bundesratsinitiative beschlossen.

Bislang wurde die Verankerung des Staatsziels Kultur im Deutschen Bundestag diskutiert. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags hat empfohlen, das Grundgesetz um den Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ zu ergänzen. Die FDP-Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat bereits eine Anhörung durchgeführt. Die Beratungen sind jedoch ins Stocken gekommen. Die Initiative des Landes Berlin kann nunmehr für Bewegung in der Diskussion sorgen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr erfreulich, dass die Debatte um das Staatsziel durch die Berliner Bundesratsinitiative wieder an Fahrt gewinnen kann. Die Verankerung des Staatsziels Kultur ist mehr als ein Symbol. Einem Land, das sich als Kulturnation versteht, das stolz ist auf sein kulturelles Erbe, das in seine Künstlerinnen und Künstler investiert, steht es gut an, sich im Grundgesetz zu Kultur als Staatsziel zu bekennen. Die Initiative des Landes Berlin ist deshalb nur rundum zu begrüßen.“

Absätze