Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass der Haushalt von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB über dem des laufenden Jahres liegt und erkennt besonders die Leistungen des Kulturstaatsministers im Bereich der Filmförderung an. Sehr erfreulich ist, dass der Etat des Kulturstaatsministers um 3,4% wächst und damit deutlich über dem Aufwuchs des Bundeshaushalts von 2,3% liegt. Selbst nach Abzug der globalen Minderausgabe von 17 Mio. Euro liegt der Gesamthaushalt des Kulturstaatsministers immer noch um rd. 20 Mio. Euro über dem des Jahres 2006.

Der Deutsche Kulturrat bedauert, dass Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB die Generalaussprache in der heutigen Haushaltsdebatte nicht genutzt hat, die inhaltlichen Planungen für das nächste Jahr vorzustellen. In seiner Rede ging Kulturstaatsminister auf seine bisher erreichten Erfolge wie den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Kulturgüter, den Wegfall der Bagatellklausel im Gesetzesentwurf zur Reform des Urheberrechts, den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Folgerecht und die Erweiterung des Sammlungsauftrags der Deutschen Nationalbibliothek ein. All dies waren wichtige Vorhaben in der bisherigen Legislaturperiode. Wie er sich jedoch in die laufenden und anstehenden Gesetzgebungsverfahren im Kulturbereich einbringen will, dazu macht Kulturstaatsminister Neumann keine Aussagen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Generalaussprache zum Haushalt ist eine gute Gelegenheit, um erreichte Erfolge vorzustellen. Diese Chance hat Kulturstaatsminister Neumann genutzt. Wir gratulieren dem Kulturstaatsminister für seinen Erfolg bei den Haushaltsverhandlungen. Gerade mit Blick auf die sinkenden Kulturetats der Kommunen und der Länder wird deutlich, dass diese Leistung des Kulturstaatsministers nicht selbstverständlich ist. Verpasst hat Kulturstaatsminister Neumann die Gelegenheit, bei der Generaldebatte seine Planungen und Positionen für die nächste Zeit vorzustellen. So fehlten in seiner Rede Aussagen, ob und wann das Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankert werden soll, wie das bürgerschaftliche Engagements im Kulturbereich durch die anstehende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts gestärkt werden soll und wie Schaden für die Künstlerinnen und Künstler bei der laufenden Reform des Urheberrechts und hier speziell bei der Vergütungsabgabe abgewendet werden kann. Der Kulturstaatsminister lässt uns weitgehend im Unklaren, wo die kulturpolitische Reise hingeht.“

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