Anlässlich der ersten Lesung zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im Deutschen Bundestag ermutigt der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e.V. Regierung und Parlament, nicht auf halbem Weg stehen zu bleiben und mit Nachdruck das Bürgerschaftliche Engagement in Deutschland gesetzgeberisch zu stärken. Der Reformentwurf (DS 16/5200) geht in die richtige Richtung, darf aber nicht im Zuge der Ausschussberatungen verwässert werden.

Dazu der Geschäftsführer des Kulturkreises, Dr. Stephan Frucht:
"Mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechtes ist die Bundesregierung auf einem guten Weg. Glücklicherweise hat der Finanzminister erkannt, dass die Empfehlungen seines wissenschaftlichen Beirates kontraproduktiv waren. Auch die steuerliche Schlechterstellung von Fördervereinen und Freundeskreisen per Erlass vom 19. Januar 2007 hat die Finanzverwaltung zurückgenommen. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag haben nun die Gelegenheit, über das Gemeinnützigkeitsrecht eine aktive Bürgergesellschaft zu etablieren. Das Gesetz muss ein Signal an die Menschen sein und ist zu wichtig, als dass der heutige Donnerstag mit Sonntagsreden in Beschlag genommen werden darf. Der breite Konsens zur Stärkung von Stiftungen, Vereinen und Ehrenamt im Parlament ist gut. Wenn es allerdings um den Gesetzestext geht, müssen die Abgeordneten darauf achten, dass ihre Vorstellungen nicht in den Ausschüssen oder vom Bundesrat kassiert werden.“