Deutscher Kulturrat fordert die Kultureinrichtungen auf, sofort die Gemeinnützigkeit anzustreben

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, warnt vor einer akuten Gefahr für viele Kulturfördervereine in Deutschland. Den Fördervereinen droht zum 30. Juni 2003 oder zum 31. Dezember 2003 rückwirkend zum 01. Januar 2001 ihre Gemeinnützigkeit aberkannt zu kommen, sollte die von ihnen geförderte Kultureinrichtung nicht selbst den Status einer gemeinnützigen Körperschaft (Steuerbegünstigung nach § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung) besitzen. Bei Verlust der Gemeinnützigkeit können diese Fördervereine keine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) für Spenden mehr ausstellen.

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich in Fördervereinen zusammengeschlossen, um Mittel für Bibliotheken, Museen, Theater, Orchester, Konzerthäuser oder eine andere Kultureinrichtung zu sammeln. Vornehmlicher Zweck dieser gemeinnützigen Fördervereine ist es, Geld für die zu fördernde Einrichtung einzuwerben und für die Verwirklichung von deren kulturellen Zwecken bereitzustellen. Das Engagement in diesen Fördervereinen entspringt der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger für die Kultureinrichtungen vor Ort und ist ein wichtiger Teil des Bürgerschaftlichen Engagement. Ohne dieses Engagement können viele private und öffentliche Kultureinrichtungen in Deutschland ihre Aufgaben nicht mehr vollständig erfüllen.

Fördert ein Förderverein eine private Kultureinrichtung, wie zum Beispiel ein als GmbH oder Stiftung organisiertes Theater, endet die gesetzliche Übergangsfrist bis zu dem der Förderverein nachweisen muss, dass die von ihm geförderte Kultureinrichtung gemeinnützig ist, bereits am 30. Juni 2003. Wird dagegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts also ein städtisches Museum oder Theater gefördert, greift diese Neuregelung auf Grund einer längeren Übergangsfrist erst ab dem 31. Dezember 2003. Einige Bundesländer versuchen zur Zeit über den Bundesrat für die Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Ausnahmeregelung durchzusetzen. Ob dies gelingen wird, ist aber noch vollständig offen und betrifft leider nicht die Fördervereine von privaten organisierten Kultureinrichtungen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Die Kultureinrichtungen in Deutschland haben nur noch wenig Zeit, um als steuerbegünstigt von den Finanzämtern anerkannt zu werden. Kultureinrichtungen, die sich nicht rechtzeitig um diese Anerkennung bemühen, zerstören die Arbeitsgrundlage ihres eigenen Fördervereines. Dem Förderverein wird das Recht, Spendenbescheinigungen auszustellen, vom Finanzamt aberkannt und damit der Boden für eine erfolgreiche Spendenakquise entzogen. Außerdem haften die Vorstände der Fördervereine für die Ausstellung „falscher“ Spendenbescheinigungen der letzten drei Jahren. Die Zeit drängt, sonst schnappt die Steuerfalle zu und die Finanzierung der Kultureinrichtungen wird noch schwieriger.“

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