Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, beteiligt sich an der heute beginnenden 6. Arbeitskonsultation der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt in Berlin.

Das „UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ (Konvention Kulturelle Vielfalt) ist seit etwas über einem Jahr in Kraft. Es kommt nun darauf an, dieses Abkommen in den Mitgliedstaaten der UNESCO sowie im zwischenstaatlichen Bereich mit Leben zu erfüllen. Der Deutsche Kulturrat hat in seiner Stellungnahme zum Schlussbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ die Empfehlung der Enquete-Kommission zur Konvention Kulturelle Vielfalt unterstützt, „dass unter Einbeziehung der Bundeskulturverbände evaluiert werde, inwieweit die Anforderungen an kulturelle Vielfalt bereits erfüllt sind und welche Maßnahmen zur Erfüllung der Konvention noch ergriffen werden müssen.“

Der Deutsche Kulturrat wird die Chance der 6. Arbeitskonsultation der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt in Berlin nutzen, um deutlich zu machen, dass es auch in Deutschland darauf ankommt, die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur hinsichtlich der Sicherung kultureller Vielfalt zu untersuchen.

Anlässlich des Starts der „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung“ hat der Deutsche Kulturrat darauf aufmerksam gemacht, dass hier eine erste Bewährungsprobe für die Konvention Kulturelle Vielfalt in Deutschland besteht. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft dürfen nicht zu Lasten der Vielfalt in der Kulturwirtschaft gehen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Konvention Kulturelle Vielfalt wurde anfangs vor allem unter dem Eindruck der GATS-Verhandlungen diskutiert und als Instrument gesehen, um einer Liberalisierung der Kulturwirtschaft im internationalen Kontext entgegen zu treten. Die Konvention Kulturelle Vielfalt geht aber darüber hinaus. Sie verpflichtet die Staaten, die sie ratifiziert haben, also auch Deutschland, im eigenen Land die kulturelle Vielfalt zu sichern. In Deutschland zeigen sich jetzt erste Beispiele, dass die Konvention Kulturelle Vielfalt nicht l’art pour l’art ist, sondern vielmehr eine Verpflichtung für die Kulturpolitik im Inland. Das wird die Politik noch lernen müssen!“

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