Bis zum 30. November 2011 besteht die Möglichkeit, beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für Projekte der Kulturellen Bildung, die in der ersten Jahreshälfte 2012 realisiert werden sollen, eine Förderung von jeweils bis zu 50.000 Euro zu beantragen.
Bewerben können sich Institutionen und Initiativen mit bundesweit modellhaften Projekten zur kulturellen Vermittlung, deren Augenmerk vor allem auf jene gerichtet ist, die bislang kaum oder wenig von den Angeboten der öffentlich geförderten Kultureinrichtungen Gebrauch machen. Gefördert werden z. B. Vermittlungsprojekte von Museen, Theatern, Orchestern oder freien Trägern, die sich gezielt und mit neuartigen Methoden an junge Menschen wenden, um sie zur eigenen kreativen Betätigung zu animieren. Ebenfalls förderfähig sind Projekte, die übergreifende und übertragbare Erkenntnisse aus der kulturellen Vermittlungsarbeit überregional bekanntmachen und Impulse zur Nachahmung setzen, wie etwa bundesweite Tagungen/Workshops über Evaluationsergebnisse von gelungenen Projekten der kulturellen Bildung.
Insgesamt werden für die Förderung von Projekten zur kulturellen Vermittlung im Haushaltsentwurf 2012 für den Etat des Kulturstaatsministers 1,5 Mio. Euro veranschlagt. Der Ansatz soll damit – vorbehaltlich der Zustimmung des Deutsche Bundestags – um 300.000 Euro erhöht werden. Dies dient der Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels, gemeinsam mit den Ländern den Zugang zu kulturellen Angeboten unabhängig von finanzieller Lage und sozialer Herkunft zu erleichtern und die Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung zu verstärken.
Fördergrundsätze und Antragsformulare können auf der Homepage des Kulturstaatsministers abgerufen werden: www.kulturstaatsminister.de
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