In der aktuellen Debatte um die Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Rechtslage der EU haben die beteiligten Kreise bis vergangenen Freitag (6. November) ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Bundesregierung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abgegeben. Auch die DOV äußerte sich dazu gemeinsam mit anderen Verbänden und Verwertungsgesellschaften.

Im Corona bedingten Lockdown haben Streamingnutzungen von Filmen, Serien und Musikdarbietungen auf Video- und Audioplattformen massiv zugenommen. An den ausübenden Künstlerinnen und Künstlern, den Musikerinnen und Musikern, den Schauspielerinnen und Schauspielern, den Synchronsprecherinnen und Synchronsprechern, etc. geht diese Entwicklung aber völlig vorbei. Sie profitieren davon nicht. Und das ausgerechnet in einer Phase des Ausfalls von Auftritten und Veranstaltungen, in der sie dringend auf zusätzliche Einnahmen aus Internetnutzungen ihrer Leistungen angewiesen sind.

Für eine faire Vergütung fehlt die Rechtgrundlage im deutschen Urheberrechtsgesetz

Warum? In der Vergangenheit erhielten die Berechtigten über ihre Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) bei Verleih und Vermietung von CDs, Videos und DVDs eine Beteiligung aus der Videothekenabgabe. Inzwischen haben Streamingplattformen die Videotheken nahezu vollständig verdrängt. Diese Einnahmen der GVL für ihre Berechtigten sind faktisch auf Null zurückgegangen, während sich die Nutzungszahlen auf den Streamingplattformen vervielfacht haben.

Diese Gerechtigkeitslücke muss schnell geschlossen werden und ein Direktvergütungsanspruch für ausübende Künstlerinnen und Künstler eingeführt werden. Dazu hat die DOV auch noch einmal Stellung gegenüber dem BMJV genommen.

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