Zur erneuten Absenkung der Abgabe zur Künstlersozialversicherung erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann: „Die Maßnahmen zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung sind ein voller Erfolg. Für Künstler und Publizisten ist die effektive und zukunftsfeste soziale Sicherung von existenzieller Bedeutung. Fest steht auch, dass die Verlage, Galeristen und anderen Verwerter der künstlerischen Leistungen von der deutlichen Absenkung des Abgabesatzes profitieren. Insgesamt wird dadurch die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland weiter gestärkt.“
Nach dem neuen Verordnungsentwurf, den das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales soeben veröffentlich hat, wird der Abgabesatz für die Verwerter von künstlerischen Leistungen erneut auf 4,4 Prozent abgesenkt.
Seit dem Jahr 2005, in dem der Abgabesatz für die Verwerter auf 5,8 % hochgeschnellt war, hat er sich nun im vierten Jahr in Folge verringert und wird im Jahr 2009 nur noch bei 4,4 Prozent liegen. Dies ist aufgrund der gesetzlichen Änderungen im vergangenen Jahr möglich geworden, durch die Lücken bei der Heranziehung abgabepflichtiger Verwerter künstlerischer Leistungen geschlossen wurden.
Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten. Sie finanziert sich zur einen Hälfte aus den Beiträgen der Freiberufler, während die andere Hälfte von den „Verwertern“ (Verlagen, Galeristen usw.) und durch einen Bundeszuschuss aufgebracht wird. Folglich zahlen die in der Künstlersozialkasse Versicherten 50 Prozent ihrer Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbst, während der Bund und diejenigen, die Produkte der Künstler und Autoren vermarkten, den „Arbeitgeberanteil“ übernehmen.
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