Mit völligem Unverständnis haben die Mitglieder des KSK-Beirats in ihrer Sitzung am 12. März 2013 die Information aufgenommen, dass die Deutsche
Rentenversicherung (DRV) ihre vor vier Jahren übernommene Aufgabe, die zur Künstlersozialabgabe abgabepflichtigen Unternehmen zu überprüfen, nur noch eingeschränkt wahrnimmt. Ursache sind Meinungsverschiedenheiten zwischen DRV, KSK und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Umfang der Verpflichtungen der DRV.

Dem Deutschen Bundestag liegt derzeit ein Gesetzentwurf vor, der die DRV verpflichten soll, ihre Prüfungen in verstärktem Umfang fortzusetzen und nicht nur alle Unternehmen zu prüfen, die Versicherte beschäftigen, sondern auch Kontrollprüfungen der bereits erfassten Unternehmen durchzuführen. Weigert sich die DRV weiterhin, droht eine Situation, in der es wieder leichter wird, sich der Verpflichtung zur Zahlung der Abgabe zu entziehen. Dies wäre mit erheblichen finanziellen Einbußen für die Künstlersozialkasse verbunden. Eine Erhöhung der Künstlersozialabgabe wäre die Folge. Um den Erhalt der KSK sicherzustellen, hat sich der Beirat einstimmig darauf geeinigt, sich an die zuständigen Abgeordneten des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zu wenden und die schnelle Verabschiedung des Änderungsgesetzes zu fordern.

Dem Beirat gehören je 24 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder aus verschiedenen Verbänden und Institutionen an. Vorsitzende des Beirats sind der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, sowie der Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Pfennig.