Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute den Vorschlag gemacht, den Abgabesatz für abgabepflichtige Unternehmen zur Künstlersozialversicherung 2015 auf dem diesjährigen Satz festzulegen. Damit würde, sollte das Bundeskabinett dem Verordnungsvorschlag zustimmen, der Abgabesatz auch 2015 stabil bei 5,2% gehalten werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schätzt für 2015 die Einnahmen der in der Künstlersozialkasse versicherten Künstler auf 4.857 Millionen Euro. Daraus ergibt sich für die abgabepflichtigen Unternehmen ein Abgabesatz von 5,9%. Noch vorhandene Rücklagen lassen den Satz dann auf 5,2% abschmelzen.

Diese Entwicklung, dass der Abgabesatz eigentlich weiter steigen müsste, könnten nicht Rücklage eingesetzt werden, macht deutlich, wie wichtig die Verabschiedung des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes Anfang Juli war. Mit diesem Gesetz wurde ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse geleistet, der aber frühestens 2016 spürbar wird. Das neue Gesetz legt den Prüfrhythmus der Deutschen Rentenversicherung, ob die Künstlersozialabgabe rechtmäßig entrichtet wurde, fest. Die Künstlersozialkasse bekommt ein zusätzliches eigenes Prüfrecht sowie eine Aufstockung ihres Personalbestands für Prüfaufgaben. Entsprechend sollen sich Deutsche Rentenversicherung und Künstlersozialkasse hinsichtlich der Prüfung stärker abstimmen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "2015 werden die künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen offensichtlich mit einem blauen Auge davon kommen, da wegen noch vorhandener Rücklagen der Abgabesatz nicht auf 5,9% steigen wird, sondern bei 5,2% stabil gehalten werden soll. Für 2016 hoffen wir darauf, dass das neue Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes seine Wirkung zeigt und der Abgabesatz gesenkt, zumindest aber dauerhaft stabilisiert werden kann."

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