Anlässlich der erfolgreichen 3. Auflage der Musikmesse Popkomm in Berlin erklären die beiden Koordinatoren des Gesprächskreises „Geistiges Eigentum im Digitalen Zeitalter“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, MdB, und Steffen Kampeter, MdB:

Drei Tage lang traf sich die internationale Musikszene auf der Popkomm in Berlin, um sich über die neusten Trends auszutauschen, aber auch, um Geschäfte zu machen. Dabei ist erstmals nach Jahren wieder eine verhalten optimistische Grundstimmung in der Musikbranche zu spüren. Neben neuen Konzepten zur Erschließung des sich verändernden Marktes bleibt die Fortentwicklung des Urheberrechts eines der wichtigsten Themen.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes hat die Bundesregierung den richtigen Weg beschritten. Durch den Wegfall der strafrechtlichen Bagatellklausel, die Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode noch gefordert hatte und die bestimmte Urheberrechtsverletzungen straffrei gestellt hätte, wurde ein starkes Signal nach außen für den Schutz geistigen Eigentums gegeben. Die Rechte des Urhebers sind keinesfalls geringer zu achten, als die Rechte eines Eigentümers.

Je mehr sich die Märkte verändern und je stärker der technische Fortschritt voranschreitet, desto wichtiger ist es, auch das Urheberrecht an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Ein heißes Thema ist intelligente Mitschneidesoftware, die dafür verantwortlich, dass verglichen mit der Zahl der Downloads ein Vielfaches an Titeln täglich aus dem Netz auf private PCs übertragen werden, ohne dass auch nur ein Beteiligter an der Wertschöpfungskette dafür einen Cent erhält. An dieser Stelle hat der technische Fortschritt den Gesetzgeber überholt. In der Novelle des Urheberrechtsgesetzes finden sich bisher keine Regeln zu intelligenter Mitschneidesoftware. Das Bundesjustizministerium muss diese existentielle Gefährdung der Musiker und der Musikwirtschaft aufgreifen. Der Deutsche Bundestag wird sich mit dem Thema in seinen Beratungen zur Novelle des Urheberrechts beschäftigen.

Für die Kreativen spielen weiterhin die Vergütungsregelungen eine wichtige Rolle. Der technische Fortschritt ermöglicht neue Lösungen, die zu einer gerechteren Vergütung für Urheber und Verbraucher führen. Langfristig muss daher das Pauschalabgabensystem von einem Digitalen-Rechte-Management abgelöst werden.

Ein beherrschendes Thema der Popkomm waren die „Creative Industries“ - die Kreativwirtschaft - als Erfolgsmodell der Zukunft.. Schon heute hat die gesamte Kreativwirtschaft nicht unerhebliche Wachstumsraten. Eines darf dabei auf keinen Fall vergessen werden: Geistiges Eigentum ist ihr Motor! Alle Zweige der Kreativwirtschaft basieren auf geistigem Eigentum. Der Erfolg dieses Zukunftsmodells ist somit untrennbar mit dem Schutz geistigen Eigentums verbunden.

Angesichts dessen wird das Parlament die Bedenken der Kreativen am vorliegenden Gesetzentwurf sehr ernst nehmen und ihnen die Möglichkeit geben, im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss zum Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen.

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