Das Bundeskabinett hat heute auf Betreiben von Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan (MdB) eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht, durch die der Bund Hochschulen stärker mitfinanzieren könnte. Mit diesem Schritt soll das sogenannte Kooperationsverbot, das 2006 ins Grundgesetz aufgenommen wurde, zumindest teilweise revidiert werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrat, Olaf Zimmermann, sagte dazu heute in Berlin: "Bereits während der Verhandlungen zur Föderalismusreform hat der Deutsche Kulturrat eindringlich auf die möglichen negativen Auswirkungen eines Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern hingewiesen. Diese negativen Auswirkungen sind heute Realität. Der Deutsche Kulturrat fordert daher die Mitglieder des Deutschen Bundestags und des Bundesrats auf, das Kooperationsverbot, nicht nur in Teilen sondern insgesamt, wieder zurückzunehmen und im Sinne eines kooperativen Kultur- und Bildungsföderalismus die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen zum Nutzen von Kunst, Kultur und Kultureller Bildung wieder zu ermöglichen."

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