In Sachen Konzerttarife hat gestern eine mündliche Verhandlung vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt stattgefunden. Die Konzertverbände haben die Schiedsstelle mit dem Ziel angerufen, dass die bis zum 1. Februar 2009 für Konzerte geltenden, niedrigen Tarife auch in Zukunft weiter gelten sollen. Ziel der GEMA ist es, ihre neuen, höheren Tarife durchzusetzen. Beide Parteien haben nun bis zum 30. Juni Zeit, weitere Argumente in Form von Schriftsätzen bei der Schiedsstelle einzureichen. Mit einer Entscheidung ist nicht vor August zu rechnen.

In der mündlichen Verhandlung hat die GEMA noch einmal dargelegt, warum sie eine schrittweise Erhöhung ihrer Konzerttarife (bis zum Jahr 2014 auf 8 % nach Gesamtvertragsrabatt) für angemessen hält. Aufgrund der allgemein bekannten Veränderungen auf dem Musikmarkt – die von den Konzertveranstaltern auch eingeräumt werden – ist aus Sicht der GEMA eine Tariferhöhung unumgänglich.
Die Konzertveranstalter möchten eine Beteiligung der Musikautoren an den Kosten von Live-Konzerten erreichen und dies, obwohl die Autoren keinen Einfluss auf die Kostenstruktur und Kalkulation der Veranstalter haben. Ebenso unverständlich für Komponisten und Textdichter ist die Tatsache, dass die bei Live-Veranstaltungen auftretenden Interpreten in der Regel hohe Garantiegagen erhalten, unabhängig davon, ob eine Veranstaltung gewinnbringend durchgeführt wird.

Im Interesse ihrer Mitglieder überprüft die GEMA regelmäßig die Höhe ihrer Tarife und inwieweit diese angemessen sind. Im Bereich der Konzerttarife – insbesondere im Vergleich mit den Konzerttarifen im Ausland – war dies schon lange nicht mehr der Fall. Deshalb hat sich die GEMA im Februar dieses Jahres, nach monatelangen erfolglosen Verhandlungen mit den Konzertveranstaltern entschlossen, die Tarife zu erhöhen.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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