Das Projekt „Konzert des Deutschen Musikrates“ wird mit dem unveränderten Ziel der Förderung zeitgenössischer Musik, ihrer Komponisten und Interpreten fortgeführt. Modifikationen gibt es bei den Förderbedingungen und –kriterien. Der Aspekt der Wiederaufführung von zeitgenössischen Kompositionen ist nicht mehr primäre und grundlegende Bedingung der Förderung. Stattdessen wurde die Offenheit des Förderprogramms „Konzert des Deutschen Musikrates“ gegenüber der vielgestaltigen Neuen-Musik-Szene in Deutschland erhöht und schließt jedwede interpretatorische Auseinandersetzung mit Neuer Musik ein, so dass - von Solisten bis hin zu Sinfonieorchestern - Anträge gestellt werden können.

Für detaillierte Informationen besuchen Sie bitte unsere Internetseite, auf der Sie die aktuelle Ausschreibung sowie die Antragsformulare einsehen und herunterladen können:

http://www.musikrat.de/konzert/

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