Auf Einladung der französischen Nationalversammlung fand am vergangenen Mittwoch die Konferenz "Daseinsvorsorge und EU-Binnenmarkt - eine deutsch-französische Perspektive" statt. Einig waren sich alle Redner, darunter der Präsident der französischen Nationalversammlung, Claude Bartolone, Francoise Castex, Mitglied des Europäischen Parlaments, Doris Pack, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Medien und Sport des Europäischen Parlaments und Tom Buhrow, Intendant des Westdeutschen Rundfunks in ihrer Sorge vor den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den USA. Die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer und der Präsident des Deutschen Kulturrates, Christian Höppner, unterstrichen die Bedeutung der Kulturellen Vielfalt für ein zukunftsfestes Europa.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: "Es wäre gefährlich, Kultur und Medien dem Liberalisierungs- und regulatorischen Angleichungsdruck von Freihandelsabkommen zu unterwerfen. Denn Europas Reichtum liegt gerade in seiner kulturellen und sprachlichen Vielfalt." Sie verwies dabei auf die UNESCO-Konvention zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt. "Es geht mir nicht um Protektionismus. Aber wir brauchen eine positive Formulierung im Abkommen. Denn wir reden hier über demokratiestiftende und kulturelle Werte. Daher ist es wichtig, eine starke und zukunftsoffene Kultur- und Medienausnahme in einem künftigen transatlantischen Freihandelsabkommen zu verankern", sagte Dreyer.

Der Präsident des Deutschen Kulturrates, Christian Höppner, sagte: "Mit Transparenz und Einbeziehung der Zivilgesellschaft bei maßgeblichen Weichenstellungen der europäischen Zukunftsgestaltung ließe sich ein Zeichen gegen die zunehmende Europaverdrossenheit setzen. An beidem hat es bisher bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen gemangelt. Nach der teilweisen Aussetzung dieser Verhandlungen durch den EU-Kommissar Karel de Gucht fordert der Deutsche Kulturrat die EU-Kommission auf, Transparenz für alle Verhandlungsbereiche zu schaffen und die Beteiligung der Zivilgesellschaft – z.B. durch Anhörungen – zu ermöglichen. Die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Kulturellen Vielfalt setzt den völkerrechtlich verbindlichen Rahmen für den Doppelcharakter von Kultur – als Wirtschafts- und Kulturgut – und das Recht auf nationale Kulturpolitiken. Diese Konvention muss endlich Anwendung durch die EU-Kommission finden und darf nicht durch das Freihandelsabkommen ad absurdum geführt werden."

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