Für die gerade erschienene Ausgabe von politik und kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, hat der Deutsche Kulturrat Bundes- und Landespolitiker nach ihrer Einschätzung befragt, ob das Staatsziel Kultur noch in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz verankert wird.

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ hat in ihrem Zwischenbericht im Sommer 2005 empfohlen, das Staatsziel Kultur als Art. 20 b im Grundgesetz mit dem Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ zu verankern. Diese Empfehlung wurde im Schlussbericht der Enquete-Kommission (Bundestagsdrucksache 16/7000) bekräftigt. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags fand bereits statt.

In der aktuellen Ausgabe von politik und kultur bettet Paul Raabe in einem grundlegenden Beitrag die Debatte um das Staatsziel Kultur historisch ein und schlussfolgert: „Es ist verhängnisvoll, dass sich die Bundesrepublik Deutschland als Gesamtstaat, also länderübergreifend, nicht eindeutig zu ihrer Rolle als nationaler Kulturstaat, auch im Interesse seiner Bürger und seiner zu Deutschen gewordenen Einwanderer, bekennt. Es ist verhängnisvoll, dass der Bund nicht mit abgesicherten Kompetenzen in kulturellen Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung ausgestattet ist.“

Von den befragten Landespolitikern haben sich Jens Böhrnsen, Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen und Senator für Kultur; Karin von Welck, Kultursenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg und Eva Stange, Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst klar für das Staatsziel Kultur ausgesprochen. Der Ministerpräsident und Kulturminister des Landes NRW Jürgen Rüttgers und der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst Thomas Goppel sind gegen das Staatsziel Kultur im Grundgesetz.

Aus dem Deutschen Bundestag haben sich Monika Griefahn, Kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion; Siegmund Ehrmann, Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien; Thomas Oppermann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion; Hans-Joachim Otto, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien; Dagmar Enkelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Die Linke; Undine Kurth, Obfrau der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Kultur und Medien; Katrin Göring-Eckardt, Bundestagsvizepräsidentin und Kulturpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen sowie Christoph Waitz, kulturpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz ausgesprochen. Zurzeit geht es, wie in den Statements dargelegt, darum, bei den Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion für das Anliegen zu werben.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Staatsziel Kultur ins Grundgesetz aufzunehmen, ist eine politisch pragmatische Entscheidung für eine juristisch legitimierte Kulturförderung des Bundes. Die Argumente für oder gegen das Staatsziel Kultur wurden sowohl in der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ als auch in der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags hin- und hergewendet. Jetzt kommt es darauf an, dass die Befürworter des Staatsziels Kultur tatsächlich den Mut haben, für eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat zu werben. Gute Argumente haben sie mehr als genug.“

Die aktuelle Ausgabe von politik und kultur, mit dem Schwerpunkt zum Staatsziel Kultur ist ab morgen, den 01.07.2008 in Bahnhofsbuchhandlungen, an großen Kiosken und an Flughäfen erhältlich und kann im Internet unter der nachfolgenden Adresse als pdf-Datei geladen werden: http://www.kulturrat.de/puk/puk04-08.pdf (3,7 MB).

Absätze