Das Anbieten eines gesamten Musikalbums auf Tauschbörsen überschreitet die im Urheberrecht (§ 97a Abs. 2 UrhG) aufgeführte Bagatellgrenze. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Abmahnung oder einem Rechtsstreit, gilt damit in solchen Fällen nicht die ebenfalls im Urheberrecht vorgesehene Deckelung der Anwaltsgebühren auf 100 Euro. Das hat das Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil (Az-28-O-59609) festgestellt. „Das Urteil stärkt einmal mehr die Position der Rechteinhaber, dass illegale Downloads kein Kavaliersdelikt sind“, kommentierte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. (BVMI), die aktuelle Rechtssprechung.

Eine kürzlich von der Internationalen Handelskammer veröffentlichte Studie zu den Auswirkungen illegaler Downloads auf die deutsche und europäische Kreativwirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet allein in Deutschland im Jahr 2008 bei Produktion und Vertrieb von Spielfilmen, TV-Serien, Musik und Software einen Schaden von 1,2 Milliarden Euro verursacht und damit rund 34.000 Arbeitsplätze gekostet hat. Für alle 27 EU-Staaten errechnet die Studie für 2008 einen Verlust von 10 Milliarden Euro und 186.000 Jobs.