Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) ein Bekenntnis der Koalitionäre zu einer gesundheitspolitischen  Neuausrichtung und zu klareren Regelungen für eine bedarfsgerechte Versorgung. Die  Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) spricht für neun Verbände und Fachgesellschaften aus Musik-, Tanz-, Theater- und Kunsttherapie und setzt sich für die Interessen der Patientinnen und Patienten sowie die des therapeutischen Fachpersonals ein.

Mit dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen haben SPD, Grüne und FDP heute ihre gemeinsamen Ergebnisse vorgestellt. Die Forderungen der BAG KT, den Beruf der Künstlerischen Therapeutinnen und Therapeuten für alle Sektoren des Gesundheitswesens gesetzlich zu verankern, haben in dem Papier ansatzweise Eingang gefunden.

Formulierungen wie „Wir sorgen für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und eine menschliche und qualitativ hochwertige Medizin und Pflege“ befeuern die Erwartungen an eine gesetzliche Regelung der neuen Gesundheitsberufe.

Das Bekenntnis zur Schaffung eines allgemeinen Heilberufsgesetzes und die Ankündigung eines Modellprojekts zum Direktzugang für therapeutische Berufe wecken hohe Erwartungen. „Die neue Regierung muss diese Neuordnung als Chance begreifen, den Gesundheitssektor bedarfsgerecht aufzustellen. Es ist an der Zeit, qualitativ hochwertige Versorgung durch fachlich qualifiziertes Personal auch in den Bereichen Kunst-, Theater-, Tanz- und Musiktherapie gesetzlich zu verankern“, sagt Beatrix Evers-Grewe, Vorsitzende der BAG KT, anlässlich der heutigen Vorstellung des Koalitionsvertrages. „Vor allem für die psychotherapeutische Versorgung haben die Ampelparteien klare Worte gefunden. Daneben braucht es aber auch eine gesetzliche Regelung der Künstlerischen Therapien, die eine einheitliche und bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten im stationären wie im ambulanten Bereich sicherstellt.“

Die BAG KT sieht im Regierungswechsel die große Chance mit alten Hürden aufzuräumen. „Die Unklarheiten in der Zuständigkeit zwischen Ministerium und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) müssen endlich aufgelöst werden. Dass im Koalitionsvertrag eine Reform des G-BA angekündigt wird, verstehen wir in diesem Sinne als Schritt in die richtige Richtung“, sagt Prof. Dr. Lutz Neugebauer, Vorsitzender der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft. Für ihn gilt: „Mit einer Anerkennung des Berufs Künstlerischer Therapeutinnen und Therapeuten hat die Regierung nun die Chance auf eine klare Abgrenzung zum gesundheitspolitischen ‚Weiter so‘ der vergangenen Jahre.“ Denn bisher lassen wichtige Reformen auf sich warten, obwohl in den letzten vier Jahrzehnten deutliche Fortschritte in der akademischen Standardisierung Künstlerischer Therapien erzielt wurden und ihre Wirksamkeit in der ambulanten und stationären Versorgung inzwischen gut bewiesen ist. „Die Notwendigkeit einer gut geregelten therapeutischen Versorgung war lange nicht so akut wie heute“, so Neugebauer weiter. „Durch räumliche und soziale Distanzierung ist während der Pandemie der Bedarf an Künstlerischen Therapien enorm gestiegen. Besonders Menschen, die unter Depressionen und anderen psychischen Störungen
leiden, sind derzeit besonders betroffen.“ Auch das wurde mit der Schaffung eines nationalen Präventionsplans und mit dem Verweis auf Maßnahmenpakete zu Einsamkeit und Suizid im vorliegenden Koalitionsvertrag anerkannt.

In ihrem 7-Punkte Positionspapier formuliert die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien daher die Erwartung, dass sich an die zahlreichen internationalen wie nationalen wissenschaftlichen Nachweise zu den Künstlerischen Therapien eine politische Umsetzung anschließen müsse. „Wir wollen in der Versorgung erreichen, dass die Einrichtungen des Gesundheitswesens sektorenübergreifend stärker als bisher miteinander kooperieren können. Ein guter Zugang zu Künstlerischen Therapien muss für jeden gewährleistet sein“, sagt Prof. Johannes Junker, Studiendekan Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Deshalb fordert der Dachverband der Künstlerischen Therapeutinnen und Therapeuten eine bundeseinheitliche Regelung für die Finanzierung der Leistungserbringung für alle Sektoren des Gesundheitswesens. Das Positionspapier versteht die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien als einen Vorschlag für eine Integration der Künstlerischen Therapien in das Gesundheitswesen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) ist die Dachorganisation der (neun) Verbände und Fachgesellschaften aus Musik-, Tanz-, Theater- und Kunsttherapie. Die BAG KT war beteiligt an der Entstehung vieler medizinischer S3-Leitlinien, in denen nun  Künstlerische Therapien aufgrund der vorhandenen Evidenz berücksichtigt sind. Mit ihren Aktivitäten zielt die BAG KT auf die Integration der künstlerischen Therapien in alle Sektoren des Gesundheitswesens unter Sicherstellung des Patient.innenschutzes. Erarbeitet wurden ein „Berufsbild Künstlerische Therapeutin/Künstlerischer Therapeut“ und der Entwurf einer Berufsordnung, beides wichtige Bausteine für eine gesetzliche Regelung des Berufes.