Heute informierte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Ministerin Ute Erdsiek-Rave in einer Pressekonferenz über die Vorbereitungen, die die Länder mit Blick auf den anstehenden Kompetenzzuwachs im Bildungs- und Kulturbereich durch die geplante Föderalismusreform getroffen haben.
Ministerin Erdsiek-Rave resümierte, dass die Länder mehr Freiheit, einen Zuwachs an Kompetenzen, aber auch mehr Verantwortung durch die Föderalismusreform erhalten werden.
Im Bildungsbereich wird die bisherige Form der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern sowie die Förderung von innovativen Modellvorhaben durch die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) abgeschafft. Künftig sollen Bund und Länder nur noch im Bereich von Vergleichsstudien zum Bildungswesen, der nationalen Bildungsberichterstattung und der Feststellung des deutschen Bildungswesens im internationalen Vergleich zusammenwirken. Zur Koordination dieser Aufgabe soll eine kleine Steuerungsgruppe zwischen Kultusministerkonferenz (KMK) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingerichtet werden.
Der Bund muss dafür, dass er Kompetenzen verliert, auch noch den Ländern etwas bezahlen. Diese so genannten Kompensationsmittel, die laut Koalitionsvertrag bis zum Jahr 2013 gezahlt werden sollen, muss der Bund den Ländern zur Verfügung stellen, ohne eine Mitspracherecht über die Mittelverwendung zu erhalten. Von Seiten der KMK wurde angekündigt, dass die Kompensationsmittel teilweise für bereits laufende Modellversuche verwendet werden sollen sowie für übergreifende Projekte der Länder auf die sich die Länder bereits verpflichtet haben wie z.B. die Überprüfung, Entwicklung und Normierung von Bildungsstandards. Im Klartext heißt dies, dass die Länder diese Bundesmitteln, die bislang für innovative Projekte eingesetzt wurden und der Weiterentwicklung gerade auch der kulturellen Bildung zu Gute kamen, nun für eine ihrer Kernaufgaben nämlich die Entwicklung von Bildungsstandards ausgeben wollen. Am Ende wird dies bedeuten, dass weniger Mittel für innovative Projekte im Bildungsbereich vorhanden sein werden. Ein groß angelegtes Modellvorhaben wie „Kulturelle Bildung im Medienzeitalter (KUBIM)“, an dem sich fast alle Länder beteiligt haben und durch das Projekte in der Schule, der Hochschule und der außerschulischen Bildung gefördert wurden, wird es künftig nicht mehr geben.
Leider hat nach Aussage der Präsidentin der KMK Ministerin Erdsiek-Rave Kulturpolitik nur am Rande der Beratungen der KMK eine Rolle gespielt, obwohl nach der Föderalismusreform mit der Änderung des Artikels 23, Abs. 6 des Grundgesetzes ein Vertreter der Länder die Bundesrepublik Deutschland im EU-Kulturministerrat vertreten wird. Sie wies darauf hin, dass noch Beratungsbedarf besteht. Daraus ist zu schließen, dass die Beratungen der KMK, wie mit dem anstehenden Kompetenzzuwachs in der Kulturpolitik mit Blick auf die Vertretung auf der europäischen Ebene umgegangen werden soll, seit der Bilanzkonferenz der damaligen KMK-Präsidentin Ministerin Johanna Wanka kein Fortschritte erzielt wurden. Im Gegensatz dazu hat die KMK bereits im Dezember 2005 eine Arbeitsgruppe der Amtschefs beauftragt, bis zum Sommer dieses Jahres die neuen Aufgaben der KMK in den Bereichen Bildung, Hochschulen, Hochschulbau, Forschungsförderung und Dienstrecht zu definieren und die erforderlich werdenden neuen Arbeitsstrukturen auch im Zusammenwirken mit dem Bund zu entwickeln. Für den Kulturbereich liegen ähnliche Arbeitsaufträge offensichtlich nicht vor. Es stellt sich die Frage, auf welcher abgestimmten Grundlage der Ländervertreter als Sprecher der Bundesrepublik Deutschland die deutschen kulturpolitischen Interessen im EU-Kulturministerrat vertreten wird.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte im Anschluss an die Pressekonferenz der KMK in Berlin: „Es kann einem Angst und Bange werden, wenn man sieht, in welchen Kinderschuhen die Vorbereitungen der KMK stecken, künftig die deutschen Interessen in den EU-Kulturministerrat abgestimmt einzubringen und dabei auch noch den Bund zu beteiligen. Im Gegensatz dazu werden für den Bildungsbereich die entsprechenden Vorbereitungen zielgerichtet getroffen. Es stellt sich daher die Frage, warum die Länder den Kompetenzzuwachs für den Bereich Kultur überhaupt haben wollen, wenn sie noch nicht einmal bereit sind die notwendigen Abstimmungsstrukturen zu schaffen.“
Absätze
Quelle
http://www.kulturrat.de