In Deutschland zählt das Fach Musik zu den besonderen Bedarfsfächern in den Schulen. Ein Mangel an Musiklehrerinnen und -lehrern macht sich in allen Schulformen bemerkbar. Um dem entgegenzuwirken, hat die Kultusministerkonferenz die Kunst- und Musikhochschulen aufgefordert, unter Wahrung der hohen Qualitätsanforderungen in ihrer Zulassungspraxis noch stärker zwischen künstlerisch und pädagogisch orientierten Bewerberinnen und Bewerbern zu unterscheiden. Die Verantwortung für die Ausbildung der Kunst- und Musiklehrerinnen und -lehrer liegt bei Universitäten bzw. Pädagogischen Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen. Alle Hochschulen, die Kunst- und Musiklehrkräfte ausbilden, sollten daher bei der Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern die zur Verfügung stehenden lehramtsbezogenen Ausbildungskapazitäten in Kunst und Musik bestmöglich ausschöpfen. Die Inhalte der Aufnahmeprüfung sollen enger an die Anforderungen des Musik- und Kunstlehrerberufs angepasst und die pädagogischen Voraussetzungen neben den musikalisch-künstlerischen Fähigkeiten und Entwicklungspotentialen verstärkt berücksichtigt werden. Die Kultusministerkonferenz tritt zudem dafür ein, musik- und kunstpädagogische Elemente künftig verstärkt in die Grundschulpädagogik einzubeziehen.

Um den Mangel an Musiklehrerinnen und -lehrern auszugleichen, werden in den Ländern flexible Lösungen geprüft. Hierzu gehört zum Beispiel der mögliche Einsatz von Musiklehrerinnen und -lehrern ohne Lehramtsabschluss im Rahmen der Ganztagsschulen, um musikalisches Lernen als wichtiges Element schulischer Bildung möglichst vielen Schülerinnen und Schülern anbieten zu können.

Absätze