Die geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) sowie Kanada (CETA) werden gegenwärtig breit diskutiert – auch im Bereich Bildung und Kultur. Vertreterinnen und Vertreter der Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten der Kultusministerkonferenz (EuKiA) sowie weiterer Fachausschüsse der KMK haben über mögliche Auswirkungen auf den Bildungs- und Kulturbereich am Montag, den 16. November 2015, in einer Fachtagung in Berlin diskutiert.

Unter Leitung des Vorsitzenden der EuKiA, dem brandenburgischen Staatssekretär des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Martin Gorholt, diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der Bildungs- und Kulturverwaltungen der Länder und des Bundes und der Wissenschaft an Hand von Leitfragen unter anderem, ob und inwieweit die Gestaltungskompetenz der Länder im Bildungs- und Kultursektor durch die Abkommen CETA und TTIP eingeschränkt werden könnte.

„Die Kultusministerkonferenz hatte sich frühzeitig zu den Abkommen positioniert. Sie befürwortet eine generelle Herausnahme des Kultur- und audiovisuellen Sektors aus den Handelsverträgen. Die kulturelle Vielfalt und öffentliche Kulturförderung müssen gesichert bleiben. Auch für den Bildungsbereich tritt die Kultusministerkonferenz dafür ein, keine neuen Liberalisierungsverpflichtungen einzugehen“, sagte der brandenburgische Staatssekretär Martin Gorholt.

Eine konstruktive Diskussion gab es auch zu den Fragen, ob möglicherweise Vorkehrungen erforderlich sind, um den Spielraum des Gesetzgebers auch künftig zu erhalten, ob ausländische Bildungs- und Kulturanbieter nationale Fördermittel beanspruchen können und ob die Möglichkeiten zur Qualitätssicherung eingeschränkt werden.

Eine wichtige Rolle in Zusammenhang mit den Abkommen spielt die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005. Mit diesem Übereinkommen haben alle EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Union die Sonderstellung von Kultur anerkannt und die politische Verpflichtung übernommen, die kulturelle Vielfalt zu fördern und zu schützen. Hier darf in Zukunft nicht das Risiko entstehen, dass Verpflichtungen aus den Freihandelsabkommen mit Verpflichtungen aus der UNESCO-Konvention kollidieren. Eine Schutzklausel zugunsten der kulturellen Vielfalt und die Bezugnahme auf die UNESCO-Konvention finden sich auch im EU-Verhandlungsmandat zu TTIP. Allerdings besteht hier ein Spannungsverhältnis, da die USA im Gegensatz zur EU und ihren Mitgliedstaaten die UNESCO-Konvention nicht ratifiziert haben.

Direktor Rupert Schlegelmilch von der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission gab einen Überblick über die Verhandlungen. Anschließend bewerteten die Rechtswissenschaftler Prof. Hans-Georg Dederer (Universität Passau) und Prof. Franz C. Mayer (Universität Bielefeld) sowie der Volkswirt und Politologe Prof. Christoph Scherrer (Universität Kassel) in einer Podiumsdiskussion, wie sich CETA und TTIP aus ihrer Sicht möglicherweise auf die Bereiche Schule, Hochschule und Kultur auswirken können.

„In der Zivilgesellschaft, bei den Kulturakteuren und Bildungsfachleuten bestehen Vorbehalte gegenüber den Abkommen. Die bisherigen Diskussionen in den Gremien der Kultusministerkonferenz haben ebenfalls gezeigt, dass noch viele Fragen in der Bewertung der Abkommen offen sind. Für die Akzeptanz der Abkommen ist es daher wichtig, die Transparenz weiter zu verbessern. Mit dem Expertengespräch haben wir versucht die Informationsgrundlage weiter zu verbessern. Die Klärung der hier in Rede stehenden Fragen ist auch wichtig im Hinblick auf den späteren parlamentarischen Ratifikationsprozess. Eine ausführliche und breite öffentliche Diskussion der Handelsverträge ist auch aus Sicht der Länder erforderlich. Alle wesentlichen Dokumente müssen rechtzeitig publiziert werden. Die Veröffentlichung des Mandats für die Verhandlungen über TTIP im Oktober 2014 war ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz, dem nun kontinuierlich weitere Informationen zu den Verhandlungen folgen müssen. Die Länder gehen wie der Bund davon aus, dass es sich bei CETA und TTIP um gemischte Abkommen handelt, sodass sich Bundestag und Bundesrat mit den Verträgen befassen müssen“, so Martin Gorholt.

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