Anlässlich eines Spitzengesprächs haben sich der Intendant des Westdeutschen Rundfunks Fritz Pleitgen und der Vorsitzende des Deutschen Kulturrates Prof. Dr. Max Fuchs auf eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit verständigt. Gegenstand des Spitzengespräches waren die GATS-Verhandlungen, die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt sowie die EU-Fernsehrichtlinie. Der Westdeutsche Rundfunk hält im Auftrag der ARD die Kontakte zum Deutschen Kulturrat.

Gemeinsam riefen der Deutsche Kulturrat und die ARD die Länder und den Bund dazu auf, alles zu tun, damit die Europäische Gemeinschaft bis zum Abschluss der WTO/GATS-Verhandlungen Ende 2006 nicht dem wachsenden Druck zur Liberalisierung audiovisueller und kultureller Dienstleistungen nachgibt. Aus EU-Kreisen ist zu hören, dass die Europäische Gemeinschaft im März einen Forderungskatalog einiger WTO-Staaten, allen voran den USA, Japan und China, erwartet, Angebote zur Liberalisierung audiovisueller Dienstleistungen abzugeben.

Als großen Erfolg für die Kultur und die Medien werteten die ARD und der Deutsche Kulturrat in diesem Zusammenhang die im Oktober 2005 verabschiedete UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt. Zum ersten Mal wird hierin in einem völkerrechtlich verbindlichen internationalen Abkommen anerkannt, dass Kultur und Medien nicht nur Wirtschaftsgüter, sondern vor allem auch Kulturgüter und deshalb besonders schützens- und fördernswert sind. Diese Überzeugung liegt auch der Position der Europäischen Gemeinschaft in den GATS-Verhandlungen zugrunde. Die ARD und der Deutsche Kulturrat wollen sich deshalb gemeinsam dafür stark machen, dass die UNESCO-Konvention zügig von der Bundesrepublik Deutschland und der EU ratifiziert wird.

Insgesamt bestand große Übereinstimmung, dass der einseitigen Ökonomisierung von Kultur und Medien entgegen getreten werden muss. Deshalb begrüßten der Deutsche Kulturrat und die ARD auch den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Fernseh-Richtlinie dynamisch an die digitale interaktive Medienwelt anzupassen. Der Deutsche Kulturrat und die ARD wenden sich entschieden gegen das Vorhaben der EU-Kommission, die Bestimmungen zur Schleichwerbung weitgehend zu liberalisieren. Es muss weiterhin der Grundsatz der Trennung zwischen Programm und Werbung gelten. Die EU-Fernsehrichtlinie trägt weiter dazu bei, dass das europäische audiovisuelle Modell mit europäischen Inhalten von hoher Qualität und Vielfalt für alle Bürger auch nach dem digitalen Switch-over eine Zukunft hat.

Der Vorsitzende des Deutschen Kulturrates Prof. Dr. Max Fuchs sagte: „Die Zusammenarbeit mit dem WDR sowie der gesamten ARD ist für uns von großer Bedeutung. Wir sehen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als einen Teil des Kulturbereiches. Daher setzen wir uns gemeinsam für Ausnahmen für Kultur und Medien bei europäischen und internationalen Verhandlungen ein. Zugleich führen wir einen kritischen Dialog mit dem WDR zum Stellenwert der Kultur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“

Der Intendant des WDR Fritz Pleitgen sagte: „Der Deutsche Kulturrat ist für uns ein sehr wichtiger Partner. Gemeinsam appellieren wir an die Politik, mit uns zusammen Lösungen zu erarbeiten, wie wir uns den Herausforderungen für die kulturelle Vielfalt unter den technologischen und wirtschaftlichen Bedingungen des 21. Jahrhunderts erfolgreich stellen können.“

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