Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht im anstehenden parlamentarischen Beratungsverfahren zur Umsetzung der so genannten Enforcement-Richtlinie Nachbesserungsbedarf beim Gesetzesentwurf. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ soll die Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt und damit der Schutz des geistigen Eigentums gestärkt werden.

Ziel des Gesetzes ist es, Internetpiraten künftig besser verfolgen zu können und damit dem Angebot von illegalen Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken einen Riegel vorzuschieben.

Leider erfüllt der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, MdB vorgelegte Gesetzesentwurf die in ihn gesetzten Erwartungen nicht. Es wird nach wie vor nicht möglich sein, wirksam gegen Internetpiraten vorzugehen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Justizministerin Zypries muss endlich konsequenter gegen Internetpiraterie vorgehen. Internetpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Wir fordern deshalb, dass in der Zukunft bei Urheberrechtsverletzungen durch Piraterie mindestens die doppelte Lizenzgebühr als Schadensersatz fällig wird. Zur Zeit muss ein Internetpirat nach derzeit geltender Regelung in Deutschland, wenn er erwischt wird, nur die übliche Lizenzgebühr bezahlen, die er auch bei entsprechend ordnungsgemäßem vorherigen Erwerb der Rechte zu bezahlen gehabt hätte. Das Schlimmste, was einem Internetpriraten heute in Deutschland passieren kann, ist, dass er das bezahlen muss, was die ehrlichen Nutzer schon längst bezahlt haben. Diese Regelung lädt geradezu dazu ein, Künstler und andere Kreative um den verdienten Lohn ihrer Arbeit zu bringen.“

Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums kann unter der nachfolgenden Internetadresse abgerufen werden: www.kulturrat.de/detail.php?detail=986&rubrik=4

Absätze