Im Rahmen von NEUSTART KULTUR fördert Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit 27 Millionen Euro Musikclubs und Livemusik-Spielstätten. Das Programm "Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland“ richtet sich an kleinere und mittlere Spielstätten im gesamten Bundesgebiet. Es wird von der Initiative Musik – der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – realisiert. Musikclubbetreiber*innen können ab dem 27. August 2020 eine Förderung beantragen.

Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters: "Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist das Musikleben in Deutschland weitgehend zum Erliegen gekommen, Clubs und Konzerte werden schmerzlich vermisst. Viele Betreiberinnen und Betreiber sind seitdem in eine existentielle Notlage geraten. Die Club- und Konzertszene ist aber ein wichtiger Teil unserer weltweit einzigartigen Musiklandschaft, deshalb wollen wir sie jetzt tatkräftig unterstützen. Bei unserem Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR geht es darum, dass Kultur endlich wieder stattfinden kann – genau dabei wollen wir die Clubs und Livemusik-Spielstätten unterstützen. Ziel der Maßnahmen der Bundesregierung ist es, die Clublandschaft in ihrer Vielfalt zu erhalten.

Mit diesem Teilprogramm von NEUSTART KULTUR sollen die Musikclubs in Deutschland als wichtige gesellschaftliche Begegnungsorte erhalten bleiben. Dafür müssen sie in der Lage sein, Konzerte gegebenenfalls auch unter pandemiebedingt veränderten Bedingungen realisieren zu können.

Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik: "Von den Betreiberinnen und Betreibern der Musikclubs wird zurzeit viel Durchhaltevermögen und Gestaltungskraft erwartet. Es ist großartig, dass sich die Bundesregierung mit NEUSTART KULTUR für alle Menschen auf, vor und hinter den Bühnen der Musikclubs einsetzt. Denn unsere Musikspielstätten müssen als lebendige Kulturorte mit vielfältigen Musikprogrammen überleben können und eine Perspektive haben.

Spielstätten und Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 150.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality.

Antragsberechtigt sind Betreiber*innen von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020, seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland LiveMusikKommission (LiveKomm) unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche.

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein einzigartiges Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich mit einem Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro aufgelegt. Gefördert werden pandemiebedingt unter anderem Projekte verschiedener Kultursparten. Für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik wurden bereits Ende Juli ergänzende Mittel in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro zugesagt. Darüber hinaus werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bis zu 80 Millionen Euro für ein drittes Teilprogramm für Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen zur Verfügung gestellt.

NEUSTART KULTUR

Rahmenbedingungen für die Musikclubs

Umfang der Förderung nach Kategorie

  • Kategorie 1 – bis zu 50.000 Euro
    Musikclubs mit bis zu 250 unbestuhlten Plätzen
  • Kategorie 2 – bis zu 100.000 Euro
    Musikclubs mit bis zu 1.000 unbestuhlten Plätzen
  • Kategorie 3 – bis zu 150.000 Euro
    Musikclubs mit bis zu 2.000 unbestuhlten Plätzen

Förderfähige Ausgaben sind u.a.:

  • projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung
  • angemessene Gagen für die Musiker*innen
  • veranstaltungsbedingte Sach- und Personalausgaben
  • Beratungen/Weiterbildungen/Qualifizierungen, z.B. für Digital-Strategien/Umsetzung
  • Mietentgelte für Backline, Ton und Licht und sonstiges technisches Equipment
  • Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz)

Antragsstart: 27. August 2020, 10 Uhr

Workshops und Antragsberatung: ab 24. August 2020

Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Oktober 2020.

Weitere Informationen

Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. Sie unterstützt die Präsentation, Verbreitung und den Export von Musik aus Deutschland. Sie fördert den musikalischen Nachwuchs, Musiker*innen mit einem Migrationshintergrund sowie Livemusikclubs. Die Initiative Musik wird getragen von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und dem Deutschen Musikrat sowie finanziell unterstützt von GVL und GEMA. Fördergeber sind u.a. die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Auswärtige Amt.