Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, und der Deutsche Olympische Sportbund, der Spitzenverband des Sports, haben sich heute morgen in einem gemeinsamen Pressegespräch für das Staatsziel Kultur und das Staatsziel Sport ausgesprochen.

Sowohl Kultur als auch Sport sind bis auf Hamburg in allen Landesverfassungen verankert. Im europäischen Verfassungsentwurf bekennen sich die Mitgliedstaaten ebenfalls zu Kultur und Sport. Mit der Verankerung des Staatsziels Kultur und des Staatsziels Sport im Grundgesetz würde eine bestehende Lücke geschlossen werden. Bei aller Verschiedenheit von Kultur und Sport übernehmen beide eine wichtige Funktion in unserer Gesellschaft. Viele Menschen engagieren sich für die Kultur und für den Sport. Gerade im ländlichen Raum gehen das Engagement für die Kultur und für den Sport oft Hand in Hand.

Der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Olympische Sportbund setzen sich daher gemeinsam für das Staatsziel Kultur und das Staatsziel Sport ein.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Einige Kulturpolitiker wie der Kulturpolitiker der FPD-Fraktion Hans-Joachim Otto, MdB sind der Ansicht, dass lieber auf das Staatsziel Kultur verzichtet werden sollte, als dass es gemeinsam mit dem Staatsziel Sport im Grundgesetz verankert wird. Sie wollen lieber in Schönheit sterben als das Staatsziel Kultur zusammen mit dem Staatsziel Sport durchsetzen. Ich denke, dass dieses zu kurz gedacht ist. Wenn das Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankert wird, wird es durch andere Staatsziele weder beeinträchtigt noch entwertet. Ich glaube, dass es auf Grund bestehender Gemeinsamkeiten von Kultur und Sport und der für die Grundgesetzänderung erforderlichen Mehrheiten im Deutschen Bundestag und im Bundesrat sinnvoll ist, jetzt gemeinsam für das Staatsziel Kultur und das Staatsziel Sport zu streiten.“

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