Unter der Voraussetzung der Einhaltung der Hygienevorschriften, des Mindestabstands und bestimmter Raumgrößen dürfen ab heute (4. Mai 2020) Musikschulen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen wieder in begrenztem Umfang öffnen.
Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) fasst die wichtigsten Informationen hier zusammen.
Absätze
Quelle
https://www.musikschulen.de