„Der legale Musikvertrieb im Internet entwickelt sich positiv und wird von unserer Branche vorangetrieben“, erklärt Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. „Wichtig ist aber auch, dass wir gegen illegale Musikanbieter konsequent vorgehen, damit die legalen Shops ausreichenden Raum für ihren Service haben.“

Inzwischen haben mehrere Gerichte in Hamburg, Köln, Frankfurt und Düsseldorf bestätigt, dass die Inhaber von Telefonanschlüssen dafür zur Verantwortung gezogen werden können, dass über diese Anschlüsse Verstöße gegen das Urheberrecht ausgeführt wurden (Störerhaftung). So entschied das Landgericht Düsseldorf, dass die Eltern haftbar für illegale Musikangebote bei bearshare ihrer beiden Söhne im Alter von 15 und 16 Jahren sind. Sie zahlten Gerichtskosten und Schadensersatz in Höhe von rund 5.000 Euro.

Zu den jüngsten Fällen gehört auch ein Krankenhaus in Kassel, das 5.500 Euro Schadensersatz zahlte, weil Mitarbeiter offensichtlich im Rahmen ihrer Dienstzeit knapp 2.000 Titel illegal zum Herunterladen angeboten hatten.

Schadensersatz muss auch ein Rentnerehepaar aus Frankfurt/Main im Alter von 63 und 67 Jahren zahlen, das ebenfalls unzulässigerweise Musik in einer „Tauschbörse“ angeboten hatten.

Die Deutsche Landesgruppe der IFPI und die von ihr beauftragte Hamburger proMedia GmbH haben seit Beginn der international koordinierten Aktion im März 2004 rund 3.000 Fälle von Urheberrechtsverletzungen zur Anzeige gebracht. Inzwischen wurden mehr als 500 zivilrechtliche Vergleiche geschlossen; die weiteren Verfahren sind noch bei den Staatsanwaltschaften anhängig. Die Schadensersatzzahlungen lagen zwischen 2.000 und 15.000 Euro, der Durchschnitt beträgt 3.000 Euro.

International wurden in den letzten Jahren gegen illegale Musikanbieter in sogenannten Tauschbörsen rund 23.000 Verfahren in Argentinien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Hong Kong, Irland, Island, Italien, Japan, den Niederlanden, Österreich, Singapur, Schweden und den USA durchgeführt. In Portugal und Mexiko werden heute erstmals vergleichbare Verfahren eingeleitet.

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