"Das Angebot von Software zum Knacken eines Kopierschutzes ist verboten, und wer dagegen verstößt, bekommt Ärger", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "In den letzten Wochen wurden mehr als 100 Fälle ermittelt. Die Rechtsverletzer erhalten jetzt kostenpflichtige Abmahnungen, auch eine Einstweilige Verfügung gegen einen Anbieter wurde bereits erwirkt."

Seit Mitte September ist das novellierte Urheberrechtsgesetz in Kraft. Danach ist nicht nur die Umgehung von Kopierschutzsystemen verboten, sondern insbesondere auch das Angebot von Umgehungsvorrichtungen. Das gilt insbesondere für Software, die den Kopierschutz von CDs und DVDs aushebelt, wie beispielsweise "ClonyXXL". In einer umfangreichen Ermittlungsaktion wurden über hundert Anbieter solcher Umgehungstools im Internet ausfindig gemacht, darunter auch Computerzeitschriften und Elektronikhändler. Koordiniert und geführt wurden die Ermittlungen durch die auf Pirateriebekämpfung spezialisierte Münchner Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, unterstützt von der Hamburger proMedia GmbH. Aktuell geht die Kanzlei im Auftrag der Mitgliedsfirmen der Deutschen Landesgruppe der IFPI gegen die Verantwortlichen vor. Gegen einen der Anbieter wurde beim Landgericht München bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt. Weitere einstweilige Verfügungen werden folgen, wenn sich einzelne der Anbieter weigern sollten, den Abmahnungen Folge zu leisten.

Gerd Gebhardt: "Wir nehmen illegale Angebote zum Kopierschutzknacken nicht hin und werden das neue Urheberrecht in der Praxis durchsetzen. Wer den Diebstahl von Musik mit Hilfe illegaler Technik unterstützt, muss schon mal für Schadenersatz sparen."

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