Im Zuge einer kompletten Neugestaltung seiner Website hat der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) neben der Darstellung der einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen der Branche u.a. ein über 100 Urteile umfassendes Archiv von Urteilen und Rechtsbeiträgen rund um die für die Branche relevanten Bereiche des Vertrags-, Steuer-, Marken- und Wettbewerbsrechts sowie des Künstlersozialversicherungs- und Urheberrechts ins Netz gestellt.
„Unsere neue Website bietet Mitgliedern wie Nichtmitgliedern eine Fülle bisher im Internet in derart konzentrierter Form noch nicht zu findenden Informationen, die für die tägliche Arbeit der Praktiker der Veranstaltungsbranche von Nutzen sind", berichtet idkv-Präsident Jens Michow. So liefert das neue Verbandsangebot tatsächlich eine Sammlung aller Pressemitteilungen des Verbandes, einen breiten Medienspiegel, ein Link zu wichtigen Einrichtungen und Behörden des Kultur- und Wirtschaftsbereichs, ein Foto-Archiv mit Aufnahmen der diversen Verbandsveranstaltungen sowie einen Online-Shop, über welchen z.B. Volltexte der über 100 Kurzfassungen der veröffentlichten Urteile, Verbandsdokumentationen sowie die GfK-Studien des Verbandes gegen geringe Aufwandspauschalen bestellt werden können.
„In einem internen Mitgliederbereich finden unsere Verbandsmitglieder zudem sämtliche Mitgliederrundschreiben, Versammlungsprotokolle rückwirkend bis zum Jahre 2000, die Volltexte aller im öffentlichen Bereich in Kurzfassung gesammelten Urteile, zahlreiche Beiträge zu Rechtsthemen sowie die Kommunikationsdaten aller Verbandsmitglieder“ ergänzt Michow. „Und natürlich werden wir die neue Website täglich aktualisieren, sodass sich der Besuch von www.idkv.de in regelmäßigen Abständen für jeden, der an der Veranstaltungsbranche interessiert ist, stets lohnen wird“.
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Quelle
http://www.idkv.de