Hessen schließt zum zweiten Mal Zielvereinbarungen mit allen zwölf staatlichen Hochschulen ab. „Die Zielvereinbarungen flankieren den 2005 unterzeichneten Hochschulpakt, der den Hochschulen bis Ende 2010 finanzielle Planungssicherheit gibt, und bilden die Grundlage für ihre weitere Struktur- und Entwicklungsplanung sowie für Investitionszuschüsse des Landes“, sagte der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, bei der Unterzeichnung der Abmachungen mit den Hochschulpräsidenten. „Sie bestimmen die strategischen Ziele einer Hochschule und verdeutlichen ihr Leistungsspektrum.“ Die Zielvereinbarungen wurden mit jeder der fünf Universitäten, fünf Fachhochschulen und zwei Kunsthochschulen individuell verhandelt. Vor dem Hintergrund der vergleichsweise weitreichenden Autonomie, die das Land ihnen nach dem Hessischen Hochschulrecht einräumt, stellen die Zielvereinbarungen das zentrale hochschulpolitische Steuerungsinstrument dar.

Mit Unterzeichnung des Hochschulpakts hatten sich die Hochschulen bereits dazu verpflichtet, den eingeleiteten Bologna-Prozess (Einführung gestufter Studiengangsstrukturen) und die Modularisierung sowie die Einführung konsekutiver Studiengänge bis 2010 abzuschließen. Durch die entsprechende Umstrukturierung des Studiums sollte es möglich sein, die Abbrecherquoten zu reduzieren. Die Zielvereinbarungen dienen unter anderem auch dazu, die besten Studierenden zu gewinnen. Zur Verbesserung ihrer Position im internationalen Wettbewerb werden die Hochschulen zudem ihr internationales Marketing verbessern und ihre Bemühungen verstärken, ausgewiesene Professoren aus dem Ausland zu rekrutieren.

Ausgehend von den Zielvereinbarungen 2002 – 2005 wurde das Kontraktsystem weiterentwickelt. Konkret definierte Einzelziele und ein differenziertes Berichtswesen erlauben jährliche Erfolgskontrollen. Ein alle quantifizierbaren Bereiche der Hochschulentwicklung abdeckendes Kennzahlensystem ermöglicht den regelmäßigen Einblick in den hochschulspezifischen Entwicklungsprozess und gegebenenfalls eine Anpassung der Einzelziele. Die Zielvereinbarungen 2006 – 2010 sind damit ein Instrument der Hochschulstrukturentwicklung des Landes und unterstützen gleichzeitig den Prozess der hochschulinternen Strukturentwicklung und Qualitätssicherung.

Zu den wesentlichen hochschulpolitischen Zielen der Landesregierung gehört eine verstärkte Hochschulautonomie. Grundlage ist eine kontinuierliche und transparente Darstellung der erzielten Leistungen. Die neuen Zielvereinbarungen umfassen daher nach einem festgelegten Gliederungsschema wichtige hochschulpolitische Entwicklungsfelder, wie Bologna Prozess, Schwerpunktplanung, Vernetzung, Nachwuchsförderung, Internationalisierung, Wissens- und Technologietransfer, Weiterbildung, Gender-Mainstreaming, Qualitätssicherung und Evaluation sowie zentrale hochschulbauliche Entwicklungen. Evaluation und Berichtswesen sind zentrale Säulen des Qualitätsmanagementsystems und werden als Kernelemente der Hochschulsteuerung auf allen Ebenen eingesetzt.

Durch den anstehenden Exzellenzwettbewerb und den damit einhergehenden tiefgreifenden Wandel der deutschen Hochschullandschaft kommt der Schwerpunktbildung nach den Worten des Wissenschaftsministers eine übergeordnete hochschulpolitische Bedeutung zu. „Nur durch Konzentration auf den Ausbau von Stärken kann das wissenschaftliche Profil einer Hochschule in Lehre, Forschung und Nachwuchsförderung geschärft werden.“ Die Fokussierung auf regionale Schwerpunkte und die Bildung von Netzwerken seien weitere wichtige Schritte zur Profilschärfung.

Auch das System der leistungsorientierten Hochschulfinanzierung wird bei der Vergabe der zentralen Innovationsmittel konsequent fortgesetzt: Ein beträchtlicher Teil dieser Mittel wird als Anerkennung der Erfolge der Universitäten im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder vergeben. Das Land hat im Hochschulpakt jährlich insgesamt 15,3 Mio. Euro für innovationsfördernde Projekte reserviert.