Der Vorstand des Deutschen Kulturrates, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr intensiv mit der Haushaltsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk befasst.

Er unterstreicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unverzichtbar ist. Im Rundfunkstaatsvertrag wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Informations-, Bildungs- und Kulturauftrag zugewiesen. Entsprechend diesem Auftrag muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Programm im Hörfunk und Fernsehen profilieren.

Für den Kulturbereich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ferner ein wichtiger Auftraggeber, Multiplikator und bedeutsam in der Berichterstattung.

Der Vorstand des Deutschen Kulturrates sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in besonderer Weise gefordert zu erläutern, warum die Haushaltsabgabe eingeführt wurde. Die Entscheidungsgründe sollten der Öffentlichkeit verständlich erläutert werden. Ebenso sieht er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in besonderer Weise aufgerufen, seine Einnahmen und Ausgaben transparent darzulegen und die bereits existenten Prüfverfahren zu erläutern.

Der Präsident des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Max Fuchs, sagte: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wäre gut beraten, die entfachte öffentliche Kritik an der Haushaltsabgabe ernst zu nehmen und offensiv mit der Bevölkerung in den Dialog zu treten. Politik und Medien sind gefordert, ihre Entscheidungen öffentlich darzulegen und zu begründen. Dies gilt insbesondere für die Haushaltsabgabe. Auch die Politik, die sich für diese Form der Gebühr entschieden und die Höhe festgelegt hat, darf sich jetzt nicht wegducken, sondern sollte zu ihrer Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen."

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