Der Kurator für den Hauptstadtkulturfonds, Dr. Joachim Sartorius, weist darauf hin, dass für eine Einzelprojektförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds für das Jahr 2018 bis zum 29. September 2017 Anträge gestellt werden können.
Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.
Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury durch den Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Der Jury für den Hauptstadtkulturfonds gehören Barbara Burckhardt, Anna-Catharina Gebbers, Marie Luise Knott, Dr. Kirsten Maar, Philipp Albers, Michael Rosen und der Kurator an.
Die Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses wird voraussichtlich in der ersten Dezemberhälfte 2017 bekannt gegeben.
Antragsteller/innen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Premiere der geförderten Projekte in Berlin stattfinden muss.
Erwünscht ist eine Online-Bewerbung. Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung sind hier zu finden.
Jeder Antrag muss in zweifacher Ausfertigung - einschließlich aller Anlagen - in deutscher Sprache und durch den Antragsteller unterschrieben eingereicht werden; bei Online-Anträgen erhalten Sie eine Druckfassung, die - mit den entsprechenden Anlagen - zweifach und unterschrieben einzureichen ist.
Die Onlinebewerbung muss am Abgabetag bis spätestens 18 Uhr abgesandt sein. Bewerbungen sollten nach Möglichkeit früher abgesandt werden, da es unmittelbar vor Fristende wegen der großen Häufung der Anträge zu längeren Wartezeiten kommen kann. Die persönliche Abgabe ist am 29. September 2017 von 10 bis 18 Uhr in der HKF-Geschäftsstelle, Brunnenstraße 188-190 (Raum 4E1), 10119 Berlin-Mitte (Nähe Rosenthaler Platz) möglich. Bei postalischer Zustellung gilt der Poststempel.
Antragsteller, die das Antragsformular per Hand ausfüllen möchten, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle; dies sollte nach Möglichkeit die Ausnahme sein.
Weitere Informationen sind bei der Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds und auf der Website zu erhalten.