Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert eine gründliche Revision der Hauptstadtkulturförderung. Seit dem 1. September des letzten Jahres gilt der neue Artikel 22 Grundgesetz, in dem festgelegt ist, dass die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt Aufgabe des Bundes ist. Das Nähere wird durch ein Bundesgesetz geregelt.

In den Debatten zur Föderalismusreform wurde wiederholt betont, dass die Repräsentation des Gesamtstaats in der Hauptstadt vor allem durch die Kultur geschieht. Daraus folgt, dass die Kulturförderung des Bundes in Berlin erneut auf den Prüfstand gestellt werden muss. Es muss geklärt werden, wie die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt im Kulturbereich erfolgen kann. Dieses muss in einem transparenten Verfahren geschehen, an dem die Parlamente, d.h. der Deutsche Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin, aber auch die von den Änderungen betroffenen Kulturinstitutionen und -verbände beteiligt werden.

Der zur Zeit geltende Hauptstadtkulturvertrag wurde ohne Beteiligung des Deutschen Bundestags und des Abgeordnetenhauses von Berlin zwischen der Bundesregierung und dem Berliner Senat geschlossen. Er trat am 01.01.2004 in Kraft und ist bis heute unveröffentlicht.

Morgen wird im Deutschen Bundestag der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion „Hauptstadtkulturfinanzierung des Bundes in einem Staatsvertrag regeln“ (Drucksache 16/3667) debattiert. Hier wird gefordert, dass die künftige Kulturförderung des Bundes in der Hauptstadt in einem Staatsvertrag geregelt werden soll.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Durch die Grundgesetzänderung hat die Hauptstadtkulturförderung durch den Bund eine vollständig neue Qualität erhalten. Deswegen ist es unumgänglich, dass die Hauptstadtkulturförderung insgesamt auf gesetzliche Basis, wie es das Grundgesetz verlangt, gestellt wird. Damit würde auch der unhaltbare Zustand beendet, dass der zur Zeit gültige Hauptstadtkulturvertrag ohne die Beteiligung des Deutschen Bundestags und des Abgeordnetenhauses von Berlin geschlossen wurde und bis heute nicht veröffentlicht ist. Ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren wird zur Akzeptanz der Hauptstadtkulturförderung des Bundes gerade auch außerhalb Berlins entscheidend beitragen.“

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