Der Hamburger Schutzschirm für Corona-betroffene Unternehmen, Institutionen, Solo-Selbständige und Künstlerinnen und Künstler wird weiter aufgespannt: Höchste Priorität hat die Sicherstellung der Liquidität und die Vermeidung von Insolvenzen. Im Rahmen des Maßnahmenpakets des Hamburger Schutzschirmes soll die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg in Ergänzung der Fördermaßnahmen des Bundes und der KfW eigene Unterstützungsmaßnahmen unter anderem in Form von Soforthilfen und Darlehen anbieten. Der Senat hat hierzu heute in einer Sondersitzung eine Ausweitung der Kreditermächtigung für die IFB um 400 Mio. Euro auf 860 Mio. Euro beschlossen, welche noch der Zustimmung der Bürgerschaft bedarf.
Schwerpunkt ist dabei zum einen die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS), die mit direkten Zuschüssen arbeitet und die beschlossenen Soforthilfen des Bundes zielgerichtet ergänzt. Diese Soforthilfe ist nunmehr startklar: Die Förderrichtlinie und die Inhalte des Antragsformulars stehen nach der bis in den Freitag hinein laufenden Abstimmung mit der Bundesförderung jetzt fest. Ab Montag kann komplett digital die Beantragung auf der Homepage der IFB beginnen. Wer sich auf die digitale Beantragung ab Montag schon vorbereiten will, kann schon heute Abend unter www.ifbhh.de die Förderrichtlinie und die Inhalte des Antragsformulars (noch nicht der Antrag selbst!) abrufen. Hamburger Zuschussmittel sind zuzüglich der bis 10 Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) begrenzten Bundesmittel:
- Solo-Selbständige: 2.500 € (Hamburg) – 9.000 € (Bund):
Gesamt bis zu 11.500 € - 1-5 Mitarbeiter: 5.000 € (Hamburg) – 9.000 € (Bund):
Gesamt bis zu 14.000 € - 6-10 Mitarbeiter: 5.000 € (Hamburg) – 15.000 € (Bund):
Gesamt bis zu 20.000 € - 11-50 Mitarbeiter: 25.000 € (Hamburg) – - € (Bund):
Gesamt bis zu 25.000 € - 51-250 Mitarbeiter: 30.000 € (Hamburg) – - € (Bund):
Gesamt bis zu 25.000 €
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: "Endlich stehen Förderrichtlinie und Inhalte des Förderantrags fest! Es war ein hartes Stück Arbeit und ich danke allen Beteiligten bei Behörden und Förderbank, dass wir nun eine Grundlage für schnelle und unbürokratische Hilfen haben. Hamburg wird voraussichtlich deutlich über 300 Millionen Euro drauflegen, um die Bundesförderung zu ergänzen und allen Betroffenen zu helfen. Wir werden nicht nur Adressaten der Allgemeinverfügung unterstützen, sondern alle Gewerbetreibende, Unternehmen und Solo-Selbständige, die infolge von Corona einen Umsatzeinbruch nach dem 11. März hatten. Auch gemeinnützige Unternehmen sollen erfasst werden. Das Antragsverfahren wird ab Montagfrüh digital verlaufen und so unbürokratisch wie möglich sein. Die Betroffenen bitten wir, das Wochenende in Ruhe zu nutzen, um sich auf die Antragstellung vorzubereiten.“
Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: "Die kleinen und mittleren Unternehmen in unserer Stadt haben in dieser Krise unsere volle Rückendeckung. Wir haben die Förderung sogar noch einmal deutlich aufgestockt: Da der Bund den Fokus sehr stark auf die ganz kleinen Unternehmen setzt, haben wir bei den größeren Unternehmen ab 11 Mitarbeitern die Förderung von 10.000 Euro auf 25.000 Euro mehr als verdoppelt und auch bei den Unternehmen von 51 bis 250 Mitarbeitern auf 30.000 Euro gesteigert. Das ist ein klares Bekenntnis zum Mittelstand in schweren Zeiten, was der Senat hier abgibt. Gemeinsam mit der IFB haben wir jetzt ein unbürokratisches Antragsverfahren, das Montag startet. Mit einem umfassenden Internetangebot und einer Hotline sorgen wir für bestmögliche Information vor einer hoffentlich erfolgreichen Antragstellung. Der Bundesländervergleich zeigt: Wir liegen in den Fördervolumen über die gesamte Breite in der Spitzengruppe. Das unterstreicht, wie sehr sich die Hamburger Wirtschaft in dieser schwierigen Phase auf diesen Senat verlassen kann!“
Kultursenator Dr. Carsten Brosda: "Eine vielfältige und vitale Kultur- und Kreativszene macht ganz wesentlich die Lebensqualität und Innovationskraft Hamburgs aus. Mit dem Hamburger Schutzschirm sorgen wir dafür, dass auch Kreative, Künstlerinnen und Künstler möglichst gut durch diese Zeit kommen. Es ist vernünftig, dass in Hamburg von Anfang an alle Behörden Hand in Hand an dem Schutzschirm gearbeitet haben. Deshalb können wir nun zusammen mit der IFB ein einfaches Antragsverfahren auf den Weg bringen, das pauschale Lösungen für die Einbußen der Solo-Selbstständigen ermöglicht und auch gleich die Bundeshilfen mit umfasst. So kann denen jetzt schnell und unbürokratisch geholfen werden, die jetzt unsere Hilfe brauchen und auf deren kreative Impulse Hamburg heute und in Zukunft dringend angewiesen ist.“
Schwerpunkt ist zum anderen die gezielte und erhebliche Ausweitung der Darlehensprogramme der IFB. Erster Baustein wird der HamburgKredit-Liquidität (HKL), der zielgerichtet kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Kreditvolumen von je bis zu 250.000 Euro ausstatten. Für Kulturinstitutionen (IFB-Förderkredit Kultur) und Sportvereine – einschließlich solcher mit gesondert organisiertem Profibereich und Organisatoren von Sportveranstaltungen – (IFB-Förderkredit Sport) wird die IFB ein neues Fördermodul auch für dringend notwendige Betriebsmittel ausweisen. Der Kreditrahmen soll jeweils in der Regel bis zu 150.000 Euro betragen. Der Umfang der zu ermächtigenden Garantie in Höhe von 400 Mio. Euro soll sich wie folgt auf die Volumina der einzelnen Darlehensprogramme verteilen:
Hamburg Kredit Liquidität (HKL): 300 Mio. Euro
IFB-Förderkredit Kultur (Modul Corona): 50 Mio. Euro
IFB-Förderkredit Sport (Modul Corona): 50 Mio. Euro
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: "Mit der fast verdoppelten Kreditermächtigung für unsere Förderbank IFB machen wir deutlich, dass wir den Schulterschluss zwischen Stadt und Finanzwirtschaft ganz praktisch durch eine Ausweitung der Kreditangebote unterstützen. Der Liquiditätskredit wird gerade für die etwas größeren Unternehmen aus dem KMU-Bereich interessant sein. Aufgrund der dringenden Bedarfe im Bereich Sport und Kultur wollen wir mit den beiden Fördermodulen für diese Bereiche so schnell wie möglich startklar sein.“
Kultursenator Dr. Carsten Brosda: "Der IFB-Förderkredit Kultur wird künftig nicht nur Investitionen, sondern auch Betriebsmittel abdecken können. Damit können wir Kulturbetrieben jetzt schnell und zusätzlich zu den Soforthilfen dringend benötigte Liquiditätshilfen geben. Das ist eine wichtige Unterstützung für all diejenigen, die ganz wesentlich das Kulturleben in unserer Stadt prägen. Dies ist auch ein klares Bekenntnis für die Kulturstadt Hamburg.“
Sportsenator Andy Grote: "In normalen Zeiten hilft uns der Sport, jetzt müssen wir dem Sport helfen. Als Senat sorgen wir mit unserem Maßnahmenpaket dafür, dass der Hamburger Sport die finanzielle Unterstützung bekommt, die er braucht, um gut durch die Krise zu kommen. Mit den direkten, nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen der Soforthilfe unterstützen wir neben gemeinnützigen Organisationen im Bereich des Sports auch Solo-Selbstständige, wie etwa freie Trainerinnen und Trainer. Darüber hinaus haben wir einen auf die direkten Belange des Sports zugeschnittenen Förderkredit bei der IFB geschaffen, von dem neben Vereinen und Verbänden auch Organisatoren von Sportveranstaltungen und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen gleichermaßen profitieren. Denn sie alle werden auch in Zukunft gebraucht. Unser schnelles und entschlossenes Handeln schafft die Voraussetzungen, damit wir nach Ende der Maßnahmen wie bisher über einen leistungsstarken Sportbetrieb verfügen. Dafür danke ich allen Beteiligten ausdrücklich.“