Seit dem 9. August können sich freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte Künstler*innen für das von der BKM aufgelegte Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften in NEUSTART KUL-TUR bei der GVL bewerben.

Mit dem Stipendienprogramm im Rahmen von NEUSTART KULTUR möchten die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die GVL Kulturschaffenden, die durch die COVID-19-Pandemie in ihrem künstlerischen Schaffen stark eingeschränkt sind, helfen, die aktuelle Situation kreativ zu nutzen. Über das speziell eingerichtete Antragsportal der GVL – online unter gvl-stipendienprogramm.de – können sich freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte Künstler*innen online für ein Stipendium in Höhe von 5.000 Euro bewerben. Über die Stipendienvergabe entscheiden unabhängige Fachjurys, die die Anträge in der Reihenfolge der Antragstellung bearbeiten. Ende August konnte die GVL bereits die ersten Stipendien an Kreative auszahlen. 

Monika Grütters, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM): „Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit den Verwertungsgesellschaften bei NEUSTART KULTUR, denn sie haben einen direkten Zugang zu den Kreativen, die wir erreichen wollen. Die Fördergelder dieses Stipendienprogramms können für künstlerische Projekte und Weiterbildungen genutzt werden und helfen so insbesondere den durch die Pandemie hart getroffenen freiberuflichen und auf Projektbasis arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, die kulturelle Vielfalt in unserem Land zu erhalten.“

Über das Stipendienprogramm werden neben künstlerischen Darbietungen auch Rechercheprojekte oder Weiterbildungen gefördert. Das Stipendium wird im Falle einer Bewilligung schnellstmöglich ausgezahlt und ist auf vier Monate angelegt. Die Antragsfrist für das Stipendienprogramm NEUSTART KULTUR läuft bis zum 19. September 2021. 

Weitere Informationen zum Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften in NEUSTART KULTUR finden Sie hier: www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur

Über die GVL

Wer etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, muss Geld für die Nutzung seiner Leistungen erhalten. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) erfasst diese Nutzung. Die treuhänderisch eingenommenen Gelder u.a. von Radio- und Fernsehsendern sowie für die öffentliche Wiedergabe (z.B. in Restaurants oder Cafés) leitet die GVL als Vergütung an ihre Berechtigten weiter. Über 160.000 ausübende Künstler, Bild- und Tonträgerhersteller, Musik- und Videoclipproduzenten sowie Veranstalter weltweit vertrauen der GVL – und machen sie damit zu einer der größten Verwertungsgesellschaften für Leistungsschutzrechte weltweit. Gesellschafter der GVL sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV), der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI), der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT).

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