Die Corona Pandemie schränkt die globale Bewegungsfreiheit derzeit stark ein. Das hat zur Folge, dass nicht nur nahezu alle performativen Auftritte abgesagt werden, sondern auch, dass aktuell keine physischen künstlerischen Residenzen und Koproduktionen durchgeführt werden können. Mit den virtuellen Partner-Residenzen reagiert das Goethe-Institut auf die dadurch veränderten Arbeitsbedingungen in der Musikszene, um den internationalen Austausch und die künstlerische Zusammenarbeit im Bereich Musik aufrechtzuerhalten und zu stärken.
Bei einer virtuellen Partner-Residenz können beispielsweise gemeinsame Recherchen durchgeführt, Kompositionen erarbeitet, Konzept- und Projektentwicklungen, Vorproduktionen oder innovative digitale Projekte konzipiert werden. Auch andere bzw. interdisziplinäre Formate mit Musikfokus sind denkbar. Im Mittelpunkt steht das partnerschaftliche Arbeiten. Der Ausschreibungszeitraum erstreckt sich ab sofort bis zum 31.12.2020 (mit der Option auf Verlängerung, abhängig vom Verlauf der Pandemie).
Die Ausschreibung richtet sich an Solo-Künstler*innen und kleine Ensembles aus Deutschland und dem Ausland. Projekte von/mit Künstler*innen aus Entwicklungs- und Transformationsländern (siehe DAC-Liste) werden dabei besonders begrüßt.
Der Antrag kann sowohl von Künstler*innen/Ensembles aus dem Ausland als auch von Künstler*innen/Ensembles mit Lebens- und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland gestellt werden. Vorausgesetzt wird die Mitwirkung mindestens eines/einer in Deutschland ansässigen Künstlers*in/Ensembles. Bei erfolgreicher Bewerbung werden mit beiden Parteien entsprechende Verträge geschlossen.
Fördervoraussetzung:
- Professionell arbeitende Künstler*innen und Ensembles mit nachweislicher Erfahrung in der jeweiligen Musikszene
- Nachhaltigkeit der Partnerschaft und des Projektes
- Projektdauer zwischen zwei und vier Wochen
- Projektdurchführung ab sofort bis zum 31.12.2020
Nicht gefördert werden Projekte:
- die vorwiegend dem privaten und familiären Austausch dienen
- die bereits wesentlich durch andere Mittel finanziert werden
- bei denen die Musik nicht im Fokus steht
- die vorwiegend kommerziellen Charakter aufweisen
- die im Rahmen eines Studiums oder einer Weiterbildung stattfinden
- Streamingkonzerte
Leistungen:
- Stipendium in Höhe von 1.200 Euro pro Ensemble/Partner
- Weitere Kosten können nicht übernommen werden
Alle Informationen zur Residenz und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter: www.goethe.de/virtuelleresidenzen
Fristen: Bewerbungen für ein Stipendium können ab sofort, aber mindestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Anträge können ausschließlich per E-Mail gestellt werden.