Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit findet bei den Theatern und Orchestern hierzulande keine Zustimmung. Im Verwaltungsrat des Bühnenvereins, der am 9. Dezember 2014 in München getagt hat, wurde die geplante Neuregelung als konfliktträchtig und nicht praktikabel kritisiert. „Ein Gesetz, das der Herstellung des Betriebsfriedens dienen soll, wird sich als Ansporn zur Gewerkschaftskonkurrenz erweisen und viele Kulturbetriebe in Schwierigkeiten stürzen“, hob der Verwaltungsrat des Bühnenvereins, das höchste Beschlussgremium unterhalb der Hauptversammlung, hervor.
In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass im Betrieb die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern einer Beschäftigtengruppe das Sagen hat. Alle anderen Gewerkschaften hätten nach dem Gesetzentwurf jeweils das Recht, die Tarifverträge der stärksten Gewerkschaften nachzuzeichnen, wenn sie in der gleichen Beschäftigtengruppe eines Betriebs weniger Mitglieder haben. An den 142 öffentlich getragenen Theatern und Orchestern sind als Künstlergewerkschaften die Deutsche Orchestervereinigung (DOV), die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) und die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) aktiv, für die nichtkünstlerischen Mitarbeiter die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Da es in Theatern und Orchestern sehr arbeitsteilig zugeht und die Mehrheitsverhältnisse in jedem Betrieb anders sind, entstünde im Fall des Inkrafttretens des Gesetzes eine unübersichtliche Tarifsituation. Chor, Orchester, Schauspieler, Sänger, Tänzer, Dramaturgen, Techniker, Verwaltungsangestellte und viele mehr könnten in Zukunft über ihre Gewerkschaften in einzelnen Betrieben eigene Tarifverträge verlangen. Dadurch könnten die Tarifregelungen von Betrieb zu Betrieb völlig unterschiedlich ausfallen. Das konterkariert die Tarifpolitik des Bühnenvereins und der Künstlergewerkschaften der vergangenen Jahre, die darauf angelegt war, den Tarifpluralismus zu beenden und die Anzahl der von den Theatern und Orchestern angewandten Tarifregelungen zu reduzieren und zu vereinfachen.
Der Bühnenverein fordert die Bundesregierung auf, das Gesetzesprojekt vorläufig zurückzustellen. Erforderlich ist es aus Sicht des Bühnenvereins, schärfere Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Streiks zu schaffen. So sollte ein Betrieb nur bestreikt werden können, wenn die gesamte Belegschaft mehrheitlich zustimmt. Nur so könne man beispielsweise die Lufthansa und die Deutsche Bahn sowie andere Betriebe davor bewahren, dass Partikularinteressen den ganzen Betrieb lahmlegen. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass geltende Flächentarifverträge nicht durch lokale Aktivitäten einzelner Gewerkschaften ausgehöhlt werden. Dazu enthält der nun vorgelegte Gesetzentwurf keine ausreichend klaren Regelungen.
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Quelle
http://www.buehnenverein.de