Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundeskabinett heute einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet hat. Mit Hilfe eines Bündels an Maßnahmen soll das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden.

Für den Kulturbereich ist sehr positiv, dass die sogenannte Übungsleiterpauschale von derzeit 2.100 Euro im Jahr auf 2.400 Euro im Jahr angehoben werden soll. Weiter soll die Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro angehoben werden. Ehrenamtliche Engagierte, die eine solche Pauschale von ihren Vereinen erhalten, brauchen bis zu den genannten Summen keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abführen. Weiter wird es Erleichterungen bei der Haftung der ehrenamtlichen Vereinsvorstände geben. Wichtig ist ferner, dass es künftig eine rechtsverbindliche Bescheinigung für gemeinnützige Vereine geben soll, dass ihre Satzung den Vorgaben der Abgabenordnung entspricht.

Ausschließlich für Sportvereine gibt es eine weitere Erleichterung. Für sie wird die Umsatzgrenze ihres Zweckbetriebs von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Damit sollen die Vereine von Bürokratie entlastet werden. Das ist schön für den Sport, wäre aber noch schöner, wenn auch andere Vereine davon profitieren könnten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Ein Sprichwort sagt, dass Kleinvieh auch Mist macht. Das gilt auch für die geplanten gesetzlichen Änderungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Es handelt sich um verschiedene kleinere Ansatzpunkte, die aber in der Gesamtschau eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagements bedeuten."

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