Die GEMA veröffentlichte heute folgende Mitteilung (nachfolgend im Wortlaut):

Die von Städten und Kommunen an die Presse lancierten Meldungen über angebliche Preiserhöhungen bei Weihnachtsmärkten sind falsch. Richtig ist:

  • Insbesondere die großen, kommerziell ausgerichteten Weihnachtsmärkte haben teilweise falsche Angaben bei der Anmeldung von Musik gemacht. Die tatsächliche berechnete Fläche der Weihnachtsmärkte führte zu höheren Kosten für die Musiknutzung.
  • Jeder Weihnachtsmarktbesucher generiert rund 18 Euro Umsatz. Demgegenüber stehen 2,5 Cent, die je Besuch für die Musik anfallen. Der GEMA Tarif führt nicht dazu, dass Weihnachtsmärkte keine Musik mehr spielen können.
  • Einige Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und des Deutschen Städtetags haben die Informationen ihrer Verbände über die Anwendung des GEMA Tarifs schlichtweg ignoriert.
  • Die GEMA hat den Tarif für Stadtfeste, nach dem auch Weihnachtsmärkte die Musik lizenzieren, in seiner Bemessungsgrundlage nicht verändert. Seit 2011 gilt die gesamte Fläche.

Das Urheberrecht ist eindeutig. Für die Aufführung und Nutzung von Musik auf Weihnachtsmärkten muss eine Lizenzgebühr an die GEMA entrichtet werden. Diese Einnahmen werden von der Verwertungsgesellschaft an ihre Mitglieder – rund 90.000 Musikschaffende, die im Verein GEMA organisiert sind – als Tantiemen ausgeschüttet. Diese Tantiemen tragen zu einem Großteil zum Gesamteinkommen der Musikurheberinnen und -urheber bei.

Der GEMA Tarif wurde zuletzt 2018 verändert. Die Bemessungsgrundlage gilt seit 2011

Wenn auf Stadtfesten oder Weihnachtsmärkten Musik läuft, wird zur Ermittlung der Lizenzgebühr die gesamte Veranstaltungsfläche zugrunde gelegt. Das hat der Bundesgerichtshof 2011 entschieden: Gemessen werden muss von Wand zu Wand, vom erstem bis zum letzten Stand und nicht nur der beschallte Bereich vor einer Bühne. Dieses Urteil muss die GEMA im Tarif anwenden. Nahezu alle Veranstalterinnen und Veranstalter kennen dieses Vorgehen – das zeigt die geringe Reklamationsquote unter den im Jahr 2022 insgesamt 3.350 lizenzierten Weihnachtsmärkten. Bislang hatte die GEMA auf die korrekte Angabe der Flächen gesetzt. Nun hat die GEMA festgestellt, dass einige Märkte ihre Flächen nicht korrekt angemeldet haben. Das führte bei rund 5 Prozent der insgesamt 3.350 Märkte zu höheren Lizenzgebühren.

Georg Oeller, GEMA Vorstandsmitglied: „Ich verstehe die mediale Aufregung nicht. Wir wissen, dass einzelne Weihnachtsmärkte falsche Angaben gemacht haben. Einige große, umsatzstarke Märkte haben uns deutlich zu kleine Flächen gemeldet“, erklärt Vorstandsmitglied Georg Oeller. „Uns geht es im Sinne einer angemessenen Vergütung der Musikautorinnen und -autoren um die korrekte Anwendung eines Tarifs. Welche Informationen dafür angegeben werden müssen, kennen die Mitglieder des Deutschen Städtetags seit Jahren. Die meisten wenden den Tarif auch korrekt an. Als Mitglied des Deutschen Städtetags erhalten sie einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent. Im Hinblick auf die Weihnachtsmärkte ist der Verband seiner Aufgabe, noch deutlicher über die Anwendung des Tarifs zu informieren, offensichtlich nicht ausreichend nachgekommen. Anders können wir es uns nicht erklären, dass seit Wochen Meldungen über flächendeckend still bleibende Weihnachtsmärkte kursieren, die schlichtweg falsch sind“, so Oeller. „Kein Weihnachtsmarkt muss auf Musik verzichten, nur weil diese Musik durch die GEMA lizenziert wird.“

GEMA appelliert an die Verbände: Fairness sollte das Gebot der Partnerschaft sein

Fakt ist: Auch mit den 35 größten Weihnachtsmärkten, bei denen es zu signifikanten Veränderungen der Lizenzgebühren kam, hat die GEMA auch in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag im Rahmen der Angemessenheitsprüfung Lösungen für 2022 und 2023 gefunden. „Wir erwarten, dass die BVMV als unsere direkte Gesamtvertragspartnerin sowie der Deutsche Städtetag sich bei ihren Mitgliedern wieder für ein partnerschaftliches Miteinander einsetzen, so wie wir es auch in den vergangenen Jahren stets gepflegt haben“, sagt Georg Oeller.

Wirtschaftsfaktor Weihnachtsmarkt: Musik steigert die Umsätze. Rund 18 Euro Umsatz je Besuch

Weihnachtsmärkte sind, bei aller gemütlichen Anmutung und volkstümlichen Atmosphäre, auch kommerzielle Veranstaltungen. Das gilt im Besonderen für die Weihnachtsmärkte mit großer Veranstaltungsfläche und vielen Öffnungstagen. Musik spielt dabei eine wichtige Rolle, um die weihnachtliche Stimmung herzustellen und Besucherinnen und Besucher zum Kauf von Glühwein, Bratwurst und Kunsthandwerk zu animieren. Der kluge Einsatz von Musik, sei es durch Live-Darbietungen oder popkulturelle Weihnachtsmusik-Klassiker in Dauerschleife, unterstützt den gewünschten Umsatz der angebotenen Waren – und erhöht die Verweildauer. Rund 18 Euro Umsatz hinterlässt eine Besucherin auf dem Weihnachtsmarkt (Quelle: Deutscher Schaustellerbund, 2018).

„Musikwerke, die unsere rund 90.000 Mitglieder komponieren oder auch texten, erzeugen eine Atmosphäre, die den Umsatz wirtschaftlich ankurbelt. Die wachsende Anzahl von Weihnachtsmärkten und der Trend zu immer mehr Öffnungstagen, teilweise von Anfang November bis weit über die Adventszeit hinaus, unterstreichen die kommerzielle Bedeutung solcher Märkte. Es ist die gesetzlich verbindliche Aufgabe der GEMA, einen kleinen Teil des durch den Musikeinsatz gewonnenen Mehrwerts für unsere Musikurheberinnen und -urheber einzunehmen“, so Georg Oeller.

Weitere Informationen: www.gema.de/weihnachtsmaerkte-2023

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 90.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Absätze