Die GEMA veröffentlicht einen neuen Tarif über die Vergütung der Musiknutzung von für den Endnutzer kostenlosen Streamingdiensten.

Dieser Tarif richtet sich insbesondere an die Anbieter werbefinanzierter Music-on-Demand Plattformen. Künftig werden 10,25% der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen für die Vergütung der durch die GEMA vertretenen Urheber und ihrer Verlage zugrunde gelegt, um diese angemessen an der Nutzung ihrer Rechte zu beteiligen. Das Tarifmodell wird ergänzt um abgestufte Mindestvergütungen von 0,6 Cent/Stream für Dienste mit hoher Interaktivität, von 0,31 Cent/Stream für Dienste mittlerer und von 0,025 Cent/Stream für Dienste niedriger Interaktivität. Bei Zustandekommen eines Gesamtvertrags reduzieren sich die Erlösbeteiligung auf 8,2% und die Mindestvergütungen infolge des üblichen Gesamtvertragsrabatts auf 0,48 Cent (hohe), 0,25 Cent (mittlere) bzw. 0,02 Cent (niedrige Interaktivität) pro Stream.

Mit diesem Tarif macht die GEMA einen großen Schritt auf die Anbieter von unentgeltlich angebotenen Streamingdiensten zu und gewährleistet so einen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Marktes und dem Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung.

Erst vor kurzem konnte die GEMA eine Einigung mit dem Hightech-Verband BITKOM für Anbieter von entgeltlichen Music-on-Demand Angeboten erzielen.

Parallel zu dem neuen Tarif für unentgeltlich verfügbare Streamingangebote veröffentlicht die GEMA daher im Bundesanzeiger zwei weitere Tarife für Music-on-Demand, welche die Inhalte dieses Gesamtvertrags mit dem BITKOM wiedergeben. Auf Basis der BITKOM-Vereinbarungen befindet sich die GEMA derzeit bereits mit vielen Online-Anbietern in Verhandlung über Einzelvertragsabschlüsse. Mit ersten positiven Ergebnissen wird ab Januar 2012 gerechnet.

Mit diesen drei Tarifen veröffentlicht die GEMA insgesamt ein neues, reformiertes Tarifsystem für praktisch alle Anwendungen und Geschäftsmodelle im Bereich Music-on-Demand. Auf dieser Basis können nun kostenlose – d. h. insbesondere werbefinanzierte –, entgeltliche und Freemium-Modelle mit Musikinhalten nach einem einheitlichen Tarifsystem lizenziert werden.

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